Die BaFin macht den Unterschied
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Für die unabhängigen Vermögensverwalter, also jene rund 450 Dienstleister, die auf der Grundlage eines Vermögensverwaltungsvertrages das Geld ihrer Kunden in eigener Entscheidungs- und Dispositionsfreiheit verwalten, wird sich dabei nur wenig ändern. "Bereits heute unterliegen wir der strengen Aufsicht durch die BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht", betont Thomas Packenius von der unabhängigen Vermögensbetreuung Packenius, Mademann + Partner GmbH. Seit 1998 gelten für alle Vermögensverwalter die Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Aber auch eine Vielzahl von Nebengesetzen wie das Geldwäschegesetz finden Anwendung auf ihre Tätigkeit. Von zentraler Bedeutung ist die grundsätzliche Genehmigungspflicht durch die BaFin und die damit verbundene regelmässige Überprüfung durch die Bundesanstalt.
Hierin liegt der wesentliche Unterschied zur grossen, weitverzweigten Gruppe der sogenannten Vermögensberater. Rund 40.000 dieser freien Finanzdienstleister bieten ihre Dienste in Deutschland gegenwärtig noch ohne substanzielle rechtliche Einbindung und direkte Kontrolle durch die BaFin an.
Verwalter mit, Berater ohne Kontrolle
Bei den unabhängigen Vermögensverwaltern - vom Gesetzgeber als Finanzportfolioverwalter bezeichnet - ist das anders. Ihre Tätigkeit macht die BaFin von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Hierzu zählen unter anderem ein vorgeschriebenes Mindestkapital, Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung zum Asset Management. Vermögensverwalter wie Packenius, Mademann + Partner müssen also nachweisen, dass sie seriös mit Geld umzugehen wissen, etwa durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit bei einer Bank oder einem Finanzinstitut ähnlicher Grösse.
Die Zulassungsprüfung ist jedoch nur die erste Stufe der Qualitätskontrolle. "Um sicherzustellen, dass die hohen Anforderungen an die Verwaltung von Kundengeldern fortlaufend gesichert sind, schreibt der Gesetzgeber zudem die jährliche Prüfung bestimmter im Wertpapierhandelsgesetz geregelter Melde- und Verhaltenspflichten vor", erläutert Packenius die sogenannte "Paragraph 36-Prüfung". Sie wird in der Regel von den Wirtschaftsprüfern vorgenommen, die hierzu einen eigenen Bericht anfertigen. Jeder Kunde kann ihn auf Nachfrage bei seinem Vermögensverwalter einsehen. Bei schwerwiegenden Verstössen hat der Wirtschaftsprüfer die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich zu benachrichtigen.
Überwachung bürgt für Qualität
Die Checkliste der Wirtschaftsprüfer ist lang und erfordert die vollständige Einsicht in alle relevanten Vorgänge, insbesondere aber in die erforderliche Dokumentation einzelner Kundenbeziehungen. Hierbei kontrolliert der Prüfer eine Reihe höchst unterschiedlicher Sachverhalte. So fahndet er nach Mängeln bei der anlegergerechten Risikoaufklärung sowie zum Beispiel nach Anhaltspunkten für unverhältnismässig hohe Gebühren, etwa durch nicht erlaubtes "Churning". Doch damit nicht genug. Etwaigen Beschwerden über die Nichterreichbarkeit des Vermögensverwalters geht der Wirtschaftsprüfer genauso nach wie Mängeln bei der Ausbildung und Qualifikation der Beschäftigten oder missbräuchlichen Werbemethoden. Insgesamt beinhaltet der Prüfbogen über 20 unterschiedliche Kontrollbereiche.
Die durch die BaFin ausgeübte, umfassende Aufsicht über die Vermögensverwalter ist ein wertvoller Beitrag zu einer an Leistung, Qualität und Seriosität ausgerichteten Kultur am Finanzplatz Deutschland. Für die Branche der Vermögensverwaltung ist diese Aufsicht, mag sie manchem mitunter auch lästig erscheinen, ein Gewinn. Denn sie hebt die Finanzportfolioverwalter aus einer Grauzone und gibt ihrer Klientel, die Sicherheit, dass alle Geschäfte in einem geordneten und einwandfreien Rahmen durchgeführt werden. Diesen Gewinn müssen sich die Vermögensverwalter auch etwas kosten lassen, sei es durch die zusätzlichen Kosten der Prüfung oder die Umlagen der BaFin.
Verband mit zusätzlichem Ehrenkodex
Die im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) zusammengeschlossenen Finanzdienstleister - aktuell rund 70 Unternehmen - gehen noch einen Schritt weiter. Freiwillig haben sie sich einem eigenen Ehrenkodex unterworfen, der sie zu einem fairen, leistungsgerechten und transparenten Umgang mit Kunden verpflichtet. Hierzu zählt auch, dass Sonderkonditionen, die dem Vermögensverwalter von der Bank eingeräumt werden, dem Kunden offen zu legen sind. Durch den Aufbau eigener Qualitätsstandards und dessen Weiterentwicklung im Rahmen eines aktiven Qualitätsmanagements will der Verband dazu beitragen, dass Finanzportfolioverwalter als verlässliche und seriöse Partner am Kapitalmarkt wahrgenommen werden. "Nur so können neue Kundenschichten erschlossen und die einzelnen Vermögensverwalter vor übertriebener Regulierung geschützt werden", resümiert Packenius, der mit seinem Unternehmen Mitglied im Vorstand des Verbandes ist.
Packenius, Mademann + Partner GmbH
www.pmp-ag.de
Schadowstr. 11 b
D-40212 Düsseldorf
Tel. 0211 / 86 79 90
Fax 0211 / 86 79 911
E-Mail info@pmp-ag.de
Kurzprofil
Die Packenius, Mademann und Partner GmbH ist ein unabhängiger Vermögensbetreuer für Privatkunden. Grösster Wert wird bei der Beratung auf vollständige Unabhängigkeit von Banken und Fondsgesellschaften gelegt, so dass ausschliesslich die individuellen Interessen und die Zufriedenheit des einzelnen Kunden im Vordergrund stehen. Die Ausrichtung der Anlagestrategie ist konservativ und sicherheitsbetont, unter Berücksichtigung der steuerlichen und persönlichen Situation des einzelnen Kunden.
Darüber hinaus managt Packenius, Mademann und Partner auch hauseigene Fonds.
Gegründet wurde die GmbH am 1. Oktober 1993 mit einem Stammkapital von DM 500.000. Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf (Schadow Arkaden), weitere Niederlassungen bestehen in Hannover und Erkelenz.
Das Betreuungskapital beträgt aktuell mehrere hundert Millionen Euro, die Mindestanlage je Mandant 125.000 EUR.
Thomas Packenius und Michael Mademann, die geschäftsführenden Gesellschafter, waren bis zur Gründung der GmbH in leitender Stellung bei der Commerzbank AG tätig. Die zurzeit 12 Berater des Hauses haben allesamt jahrzehntelange Bankerfahrung und betreuen ihre im Schnitt 60 Mandanten seit Jahren. Beraterwechsel finden nicht statt.
Packenius, Mademann und Partner verfügt über sehr gute Verbindungen zu den grossen Banken am Börsenplatz Düsseldorf sowie zu namhaften Partnern an den wichtigen Finanzplätzen Europas. So gehören beispielsweise Deutsche Bank, Commerzbank, Credit Suisse Frankfurt, Direkt-Anlage Bank zu den langjährigen Kooperationspartnern.
Packenius, Mademann + Partner ist Mitglied im Vorstand der Vereinigung Unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VUV), arbeitet mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) zusammen, und erfüllt alle erforderlichen Qualitätskriterien und Normen.Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: Packenius
Datum: 07.10.2004 - 17:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Michael Laumen
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Düsseldorf
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Banken
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Freigabedatum: 07.10.2004
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