Betriebliche Gesundheitsförderung ist bis zu 500 EUR jährlich steuer- und beitragsfrei
"Steuerfrei sind nur Leistungen, die zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gezahlt werden. Die begünstigten Leistungen müssen den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V entsprechen. Das sind z. B. Kurse zum Lauftraining, zur Vermeidung von Fehlernährung und Übergewicht, zur Stressbewältigung, zur Raucherentwöhnung sowie zur Reduzierung des Alkoholkonsums. Ebenso begünstigt ist auch die Einrichtung eines Fitnessraums durch den Arbeitgeber", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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Datum: 26.11.2009 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 139964
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau
Stadt:
Essen
Telefon: 0201-81095-0
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
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"Betriebliche Gesundheitsförderung ist bis zu 500 EUR jährlich steuer- und beitragsfrei
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