Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Gericht will Nachbesserungen gegen Luftverschmutzung
Begrenztes Gut
Dirk-Ulrich Brüggemann
ID: 1399764
Düsseldorfer Kollegen folgen, könnten die Urteile das Aus für den
Dieselmotor bedeuten. Wenn in den Zufahrten zu allen Innenstädten
Verkehrszeichen prangen, die das Einfahren von Dieselfahrzeugen in
die City-Zentren verbieten, hätte diese Beschränkung fatale Folgen.
Man stelle sich vor: Ganze Fußgänger-Zonen könnten erst einmal nicht
mit Waren beliefert werden. Die Laster müssten draußen vor der Stadt
bleiben. Es bliebe nur noch das Umladen der Güter auf Elektrokarren.
Ausnahmegenehmigungen dürften nicht erteilt werden, denn mit diesen
Freibriefen würde das Gerichtsurteil nur unterlaufen werden. Der
öffentliche Nahverkehr könnte zeitnah reagieren. Elektrobusse gibt es
auf dem Markt. Viele Verkehrsbetriebe setzen bereits auf diesen
alternativen Antrieb. Straßenbahnen fahren eh schon mit Strom,
vielerorts ließen sich die Linien auch erweitern. Die
Diesel-Personenwagen könnten auf der grünen Wiese vor den Toren der
Städte parken. Doch bestraft werden damit meist die Falschen. Gerade
bei vielen Besitzern von Diesel-Pkw hat sich heute schon eine neue,
schadstoffreduzierte Technologie weit verbreitet. Es ist
unbestritten: Saubere Luft in den Städten ist ein begrenztes Gut, das
es zu schützen gilt. Und hier sind die Automobilkonzerne in der
Pflicht. Sie haben die Pläne für alternative Antriebe schon lange in
der Schublade. Aus wirtschaftlichen Gründen bleiben sie dort, solange
mit alter Technik noch Gewinn gemacht werden kann. Das ist
verwerflich. Frankreich macht es Deutschland vor. Diesel-Fahrzeuge,
die vor 1997 gebaut wurden, dürfen bei unseren Nachbarn die Pariser
Straßen nicht mehr benutzen.
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Datum: 13.09.2016 - 20:30 Uhr
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