Commerzbank und HVB akzeptieren Vergleich bei VIP-Medienfonds
Kooperation der profiliertesten Anlegeranwälte erfolgreich
Getrennt marschieren, gemeinsam zuschlagen - unter diesem Motto hatte die Kooperation der profiliertesten deutsche Anlegeranwälte Erfolg. Beteiligt waren die Kanzleien Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel, KWAG, Kälberer & Tittel, Mattil, Steinhübel & von Buttlar, CLLB. Jetzt haben Commerzbank und HVB die Waffen gestreckt und sind bereit, einige tausend Anleger des VIP-Medienfonds IV schadlos zustellen.
Der VIP-Medienfonds 4 ist insgesamt als rundum gescheitert zu betrachten. Die Einnahmen aus den Filmen blieben drastisch unter den Kalkulationen und das Steuerkonzept scheiterte. Der Initiator und Geschäftsführer der Fondsgesellschaften, Andreas Schmid, wurde rechtskräftig zu 6 Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Die Commerzbank war ins Visier der Anlegerschützer geraten, weil sie diese Fonds vertrieben hat, ohne auf die - für den Fachmann - evidenten Risiken hinzuweisen. Die HVB stand als schuldübernehmende und refinanzierende Bank ebenso im Feuer. Nach einigen Dutzend verlorenen Gerichtsverfahren sind die Banken nunmehr bereit, einen Vergleich zu schließen.
Die Rahmendaten:
-Alle Anlegern wird ein Kapitalerhalt von 95 % ihrer Einlage garantiert.
-Anleger, die ihre Beteiligung finanzieren mussten, werden von diesen Darlehensverpflichtungen frei gestellt.
-Die Banken übernehmen pauschal die Anwaltskosten.
O-Ton:
Kerstin Kondert, Vorstand des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz, des größten Interessenverbandes von Anlegern geschlossener Fonds:
"Der Anlegerschutzgedanke ist in den letzten Jahren im deutschen Zivilrecht stark weiter entwickelt und differenziert worden. Wir haben oft eine klare Rechtslage und können deshalb immer mehr Verfahren im Vergleichsweg lösen. Das ist eine positive Entwicklung, denn die Anleger sparen Geld und müssen nicht langwierige Prozesse führen."
Dr. Wolfgang Schirp, Partner der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel, vertritt knapp 500 Anleger der Vip-Fonds 3 und 4. Er sagt:
"Es freut mich, dass die Commerzbank und die HVB eingelenkt haben - sie haben sich damit zahlreiche weitere Prozessniederlagen erspart. Die Einigung ist ein Meilenstein im Anlegerschutz, ein Schritt zu mehr Vernunft im Umgang zwischen Anlegern und beratenden Banken."
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Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz ist seit 2002 ein eingetragener Verein und mit aktuell knapp 4.000 Mitgliedern der größte Anlegerschutz-Verein im Bereich Geschlossener Fonds in Deutschland. In einer Sammelklage wegen der Fonds der einstigen Bankgesellschaft Berlin konnte der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz Zahlungen der Landesseite von fast 2 Milliarden Euro erzwingen; dies war die bisher höchste Schadensersatzsumme in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.aktionsbund.de .
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Datum: 26.11.2009 - 18:00 Uhr
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