taz-Kommentarüber die Haftung für fehlerhafte Brustimplantate
ID: 1400814
für fehlerhafte Brustimplantate
Den Kapitalismus zähmen
Achtung, das ist kein Kommentar über Brustformen, Schönheitsideale
und Körperpolitik. Hier geht es um Wirtschaftsrecht und den Versuch,
in einer hoch arbeitsteiligen Industriegesellschaft Sicherheit zu
organisieren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss darüber entscheiden, ob
der TÜV für fehlerhafte Brustimplantate haftet, die ein französisches
Unternehmen hergestellt hat. Natürlich muss zuerst das Unternehmen
haften, aber das ist pleite. Also versuchen betroffene Frauen, sich
an den TÜV zu halten. Denn der hat als Dienstleister das Unternehmen
kontrolliert und ihm das gewünschte Zertifikat ausgestellt, dass die
Silikonbeutel den Anforderungen entsprechen.
Der Rechtsstreit hat grundsätzliche Bedeutung. Denn Hersteller
lehnen oft auch eine Haftung ab (zum Beispiel für den Zustand von
Fabriken in Pakistan) und verweisen auf Zertifikate, die doch
belegten, dass alles sicher sei. Die Zertifizierer lehnen ihrerseits
wiederum die Haftung ab und verweisen auf den Hersteller. Tatsächlich
haben die betroffenen Frauen, wenn man beim Beispiel mit den
Implantaten bleibt, ja keinen Vertrag mit dem Zertifizierer. Bisher
wirkte das alles wie organisierte Unverantwortung.
Jetzt deutet sich endlich eine Wende an: Die EuGH-Generalanwältin
Eleanor Sharpston hält in ihrem Schlussantrag eine Haftung der
Zertifizierer für möglich und "angemessen". Zwar ist sie vorsichtig.
Prüfer wie der TÜV müssten nur bei eigenem Verschulden haften und
hätten keine Pflicht zu verdachtlosen unangemeldeten Kontrollen. Aber
wenn es einen Verdacht gebe oder sogar offensichtliche Missstände,
dann müssten sie dafür geradestehen, dass die Produkte niemanden
schädigen.
Es ist sehr zu hoffen, dass sich die Sichtweise Sharpstons am EuGH
durchsetzt. Denn dann haben VerbraucherInnen (und ArbeiterInnen)
künftig mehr Sicherheit. Es wäre ein weiterer Schritt zur Zähmung des
Kapitalismus.
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Datum: 15.09.2016 - 16:21 Uhr
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