Türkei: Repression in ungekanntem Ausmaß - ROG-Bericht zu Journalisten unter dem Ausnahmezustand
ID: 1403516
Ausnahmezustands hat die Repression gegen Journalisten in der Türkei
ein nie gekanntes Ausmaß erreicht. Rund 100 Journalisten sind im
Gefängnis, rund 100 Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und
Fernsehsender wurden geschlossen. Die Reisepässe vieler Journalisten
wurden annulliert. In einem ausführlichen Länderbericht hat Reporter
ohne Grenzen (ROG) jetzt untersucht, welche Folgen der nach dem
Putschversuch vom 15. Juli verhängte Ausnahmezustand für die
Pressefreiheit hat (http://t1p.de/770f).
"Schon vor dem Putschversuch hatten Journalisten in der Türkei
massiv unter den zunehmend autoritären Zügen von Präsident Erdogan
und seiner Regierung zu leiden. Der Ausnahmezustand hat diese
Entwicklung noch einmal dramatisch beschleunigt", sagte
ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. "Der Ausnahmezustand in der
Türkei hat schon jetzt schweren Schaden angerichtet und darf nicht
verlängert werden."
Fünf Tage nach dem Putschversuch hatte die türkische Regierung
einen zunächst dreimonatigen Ausnahmezustand verhängt, der bis zum
20. Oktober gilt. Er erlaubt es den Behörden unter anderem, Druck und
Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften zu verbieten, wenn diese
eine "Bedrohung für die nationale Sicherheit" darstellen. Zusätzlich
sind Journalisten von den gleichen Einschränkungen betroffen wie alle
anderen Bürger: So kann die Polizei Verdächtige nun für 30 statt
zuvor vier Tage ohne Haftbefehl festhalten. In den ersten fünf Tagen
kann Gefangenen der Zugang zu einem Anwalt verwehrt werden.
ROG fordert, dass diejenigen im Zuge des Ausnahmezustands
verhängten Vorschriften sofort zurückgenommen werden, die gegen die
Europäische Konvention für Menschenrechte verstoßen. Administrative
Strafmaßnahmen wie die Annullierung oder Einziehung der Reisepässe
und Presseausweise von Journalisten müssen rückgängig gemacht werden.
Den Betroffenen müssen rechtsstaatliche Schritte gegen solche
Maßnahmen ermöglicht werden. Alle Journalisten, gegen die keine
Beweise für eine individuelle Beteiligung an einer Straftat
vorliegen, müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden.
MITARBEIT BEI GÜLEN-MEDIEN GLEICH MITTÄTERSCHAFT BEIM
PUTSCHVERSUCH
Nach Angaben der drei wichtigsten Journalistengewerkschaften haben
seit dem Putschversuch 200 Journalisten zumindest zeitweise im
Gefängnis gesessen. Davon waren laut der unabhängigen
Journalistenplattform P24 am 14. September noch 101 gefangen. Unter
ihnen sind mutmaßliche Gülen-Anhänger wie auch kurdische, säkulare
oder linke Journalisten.
Allein am 25. Juli wurden 42 Haftbefehle gegen Journalisten
erlassen, zwei Tage später weitere 47. Gegen viele von ihnen wird vor
allem ermittelt, weil sie für Medien gearbeitet haben, die mit der
Gülen-Bewegung sympathisieren. Ihre Arbeit für solche Medien wird
gleichgesetzt mit der Zugehörigkeit zur Gülen-Bewegung; diese
wiederum wird als Mittäterschaft am Putschversuch ausgelegt. Zwar hat
Außenminister Mevlüt Cavusoglu behauptet, die Justizbehörden würden
zwischen Putsch-Befürwortern und denen unterscheiden, die "echten
Journalismus machen". Aber in der Praxis behandeln die Behörden
bestimmte Meinungen als Verbrechen.
Die Haftbedingungen haben sich seit der Ausrufung des
Ausnahmezustands rapide verschlechtert; die im Zuge der Annäherung an
die Europäische Union im Laufe des zurückliegenden Jahrzehnts
erreichten Verbesserungen sind damit schlagartig verpufft. Mehrere
Journalisten berichten von Misshandlungen. So wurden Cemil Ugur und
Halil Ibrahim Polat von der Tageszeitung Evrensel in Polizeigewahrsam
beschimpft und angegriffen. Polizisten drohten ihnen, sie könnten das
gleiche Schicksal wie der Journalist Metin Göktepe erleiden, der 1996
in Polizeigewahrsam ums Leben kam.
RECHTSSTAATLICHE VERTEIDIGUNGSWEGE AUSGESCHALTET
Vielen Journalisten wurde nach ihrer Festnahme tagelang der Zugang
zu einem Anwalt verwehrt. Orhan Kemal Cengiz etwa, ein bekannter
Menschenrechtsanwalt und ehemaliger Kolumnist für die Tageszeitungen
Radikal und Özgür Düsünce, wurde am 21. Juli zusammen mit seiner
Frau, der Kolumnistin Sibel Hürtas (Al-Monitor), am Atatürk-Flughafen
in Istanbul verhaftet. Seine Frau wurde am gleichen Tag entlassen,
aber Cengiz wurde zu einer Anti-Terror Einheit der Nationalpolizei in
Istanbul gebracht, wo er drei Tage lang keinen Zugang zu einem Anwalt
hatte. Nach seiner Freilassung durfte er das Land nicht verlassen.
Am 27. Juli ordnete die Regierung per Dekret die Schließung und
Enteignung von 45 Zeitungen, 16 Fernsehsendern, 23 Radiosendern, drei
Nachrichtenagenturen und 15 Zeitschriften wegen des Verdachts auf
"Zusammenarbeit" mit der Gülen-Bewegung an. Darunter waren viele
lokale Medien, aber auch führende überregionale Publikationen wie die
Zeitung Taraf und das Nachrichtenmagazin Nokta. Der Ausnahmezustand
erlaubte es der Justiz zudem, die pro-kurdische Tageszeitung Özgür
Gündem auf unbestimmte Zeit zu schließen, weil sie als "Sprachrohr"
der verbotenen PKK fungiert und damit Propaganda einer
"terroristischen Organisation" veröffentlicht habe
(http://t1p.de/o6x8).
Die Repressalien haben auch staatliche Medien nicht verschont:
Nach Gewerkschaftsangaben wurden Hunderte Mitarbeiter der
Rundfunkanstalt TRT und der Nachrichtenagentur Anadolu vorbehaltlich
der Ergebnisse interner Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbindungen zur
Gülen-Bewegung entlassen.
REISEPÄSSE AUCH VON ANGEHÖRIGEN EINGEZOGEN
Schikanen gegen Journalisten gehen nicht nur von der Justiz aus,
hinzu kommen administrative Sanktionen. So sieht ein Dekret die
Konfiszierung oder Annullierung der Reisepässe von Medienschaffenden
vor, die unter Terrorverdacht stehen. Auch Angehörige von
Journalisten sind betroffen. So wurde der Reisepass von Can Dündars
Frau, Dilek Dündar, am 3. September eingezogen. Ein Beispiel für
Behördenwillkür ist auch der Fall der Journalistin Tugba Tekerek. Sie
wurde am 21. August vor dem Polizei-Hauptquartier im Istanbuler
Viertel Gayrettepe in Gewahrsam genommen, als sie Fotos von den
Familien festgenommener Richter, Polizisten und Beamten machte. Am
nächsten Tag wurde sie ohne Anklage wieder freigelassen.
Auch ausländische Journalisten sind vom Ausnahmezustand betroffen.
Schon nach den Gezi-Protesten im Jahr 2013 und verstärkt nach dem
Wiederaufflammen der Kämpfe zwischen Armee und PKK im vergangenen
Jahr haben die türkischen Behörden wiederholt ausländische
Journalisten ausgewiesen oder durch Schikanen aus dem Land gedrängt.
Der Ausnahmezustand hat diesen Trend noch verstärkt. Am 5. August
wurde etwa die spanische Journalistin Beatriz Yubero festgenommen und
von der Polizei für 36 Stunden in einer Sporthalle festgehalten. Sie
wurde ausgewiesen, nachdem sie unter Zwang schriftlich erklärt hatte,
sie verlasse die Türkei "freiwillig".
Die Zahl der Anfragen an das Nothilfe-Referat von Reporter ohne
Grenzen steigt seit dem Putsch am 15. Juli konstant. Türkische
Journalisten und deren Angehörige wenden sich mit der Bitte um
Unterstützung an Reporter ohne Grenzen. Die meisten Fälle muss die
Organisation aus Sicherheitsgründen diskret behandeln, einige
Journalisten sind bereits in den Untergrund abgetaucht.
Auf der ROG-Rangliste zur Pressefreiheit stand die Türkei schon
vor dem Ausnahmezustand auf Rang 151 von 180 Staaten. Den
ausführlichen Länderbericht "Türkei: Ausnahmezustand -
Willkürzustand" (auf Englisch) finden Sie unter http://t1p.de/770f,
weitere Informationen zur Situation der Journalisten in der Türkei
unter www.reporter-ohne-grenzen.de/türkei.
Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29
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Datum: 22.09.2016 - 13:05 Uhr
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