Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 1)
ID: 1403662
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Arbeitsrecht(firmenpresse) - Abgrenzungskatalog
Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich, immer zunächst zu prüfen, ob es in der Rechtsprechung schon Entscheidung zu dem konkreten Arbeitsverhältnis gibt.
Beispiel zum Umgang mit typologische Betrachtungsweise
Wer die rechtliche Einordnung eines Versicherungsvertreters überprüfen will, sollte zunächst die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Thema überprüfen. Er wird dann feststellen, dass vertragliche Pflichten des Versicherungsvertreters, die lediglich Konkretisierungen der Vorgaben aus § 86 HGB oder aufsichts- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sind, keine Weisungsabhängigkeit des Versicherungsvertreters als Arbeitnehmer begründen können (BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 -, BAGE 93, 132-150). Hier müssen dann zusätzliche Kriterien gefunden werden, wenn zum Beispiel die Arbeitnehmereigenschaft begründet werden soll.
Die folgenden Kriterien stellen Indizien für eine Arbeitnehmereigenschaft des jeweiligen Mitarbeiters dar:
Kriterium der örtlichen Weisungsgebundenheit
Maßgeblich für die örtliche Weisungsgebundenheit ist die Frage, ob und inwieweit der Mitarbeiter verpflichtet ist, regelmäßig in vom Arbeitgeber vorgegebenen Örtlichkeiten zu erscheinen bzw. im Rahmen der Tätigkeit sich dort aufzuhalten.
Beispiel: die örtliche Weisungsgebundenheit kann auch in einem Home-Office bestehen, wenn der Mitarbeiter verpflichtet ist, sich zu bestimmten Zeiten dort aufzuhalten und von dort die Tätigkeit zu erbringen.
Ausnahmebeispiel: Außendienstmitarbeiter
Zeitliche Weisungsgebundenheit
Für die Frage der zeitlichen Weisungsgebundenheit ist nicht nur entscheidend, ob der Mitarbeiter die Tätigkeiten innerhalb vorgegebener Zeiträume ausüben muss. Auch eine Vorgabe hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit insgesamt kann eine zeitliche Weisungsgebundenheit indizieren. Auch die Vorgabe bestimmter Abgabetermine kann zu einer zeitlichen Weisungsgebundenheit führen.
Ausnahmebeispiele: Heimarbeiter, Teilzeitbeschäftigte
Fachliche Weisungsgebundenheit
Die fachliche Weisungsgebundenheit ist durch das Maß gekennzeichnet, in dem der Mitarbeiter Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung der Tätigkeit erhält.
Ausnahmebeispiel: Chefärzte, Künstler, Journalisten
Fachanwalt Bredereck hilft
Wir vertreten Arbeitgeber, Auftraggeber, Selbständige und Arbeitnehmer (Scheinselbständige) deutschlandweit in allen Fragen rund um die Scheinselbständigkeit. Arbeitgeber beraten wir insbesondere im Zusammenhang mit drohenden oder durchgeführten Prüfungen und bei Klagen des freien Mitarbeiters. Freie Mitarbeiter, die eigentlich Arbeitnehmer sind, vertreten wir bei Statusfeststellungsklagen gegen den Arbeitgeber/Auftraggeber. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Weiterbildung zum Thema Scheinselbständigkeit
Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers "Arbeitsrecht" der Stiftung Warentest. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck hält deutschlandweit Vorträge zum Thema Scheinselbständigkeit, rechtssichere Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen, Vermeidung von Haftungsfallen und zu den möglichen Auswirkungen derzeit geplanter gesetzlicher Neuregelungen.
Die nächsten Termine für Vorträge für die Haufe Akademie:
09.11.2016 München
09.01.2017 Berlin
17.02.2017 Frankfurt/Main
10.03.2017 Hamburg
Nähere Infos sowie die Anmeldung finden Sie unter: https://www.haufe-akademie.de/w1/27.92
10.8.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
scheinselbstst-ndigkeit
abgrenzung
selbstst-ndige
arbeitnehmer
pr-fung
vertrag
vertragsdurchf-hrung
auftraggeber
gerichte
fachanwalt
arbeitsrecht
rechtsanwalt
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 22.09.2016 - 16:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1403662
Anzahl Zeichen: 4711
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 658 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 1)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
Kündigung von AfD-Mitgliedern zulässig? ...
Diskussion um Äußerung von AWO-Landespräsidentin: Vor einiger Zeit hatte die Landespräsidentin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Sachsen-Anhalt, Barbara Höckmann, Aufsehen erregt, nachdem sie Medienberichten zufolge erklärt hatte, die Parolen aus den Reihen der AfD seien nicht mit den Grundwerte
Krankmeldung und Krankschreibung - was müssen Arbeitnehmer beachten? ...
Krankmeldung nicht vergessen Im Falle einer Krankheit denken viele Arbeitnehmer direkt an die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wann sie dem Arbeitgeber eine solche zukommen lassen müssen. Was man aber nicht vergessen darf: Man muss sich beim Arbeitgeber auch krank melde
Krankschreibung: Was darf man, wenn man krank ist? ...
Krankschreibung bei Arbeitsunfähigkeit Ist der Arbeitnehmer durch eine Erkrankung objektiv daran gehindert, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben bzw. würde die Ausübung seiner Tätigkeit dem Heilungsprozess zuwiderlaufen, ist er als arbeitsunfähig anzusehen. Eine entsprechende
Urlaub wegen Krankheit nicht angetreten - darf man den Urlaub direkt nachholen? ...
Ausgangslage Die Situation ist für Arbeitnehmer natürlich sehr ärgerlich. Man hat vom Chef seinen Urlaub genehmigt bekommen und sich schon darauf gefreut. Dann wird man kurz vorher krank und kann den Urlaub letztlich doch nicht antreten. Stellt sich die Frage, wann der Urlaub in einem solchen




