Schwäbische Zeitung: Leitartikel - Ein schweres Erbe
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Jahre politisches Ringen in Berlin und erst nach Ende der Frist, die
Karlsruhe angemahnt hatte, kam die Einigung. Kein Wunder, denn kaum
eine Steuer ist so umstritten wie jene auf Erbschaften. Auf der einen
Seite sollen große Vermögen an der Finanzierung des Allgemeinwohls
beteiligt werden, auf der anderen Seite Wirtschaftskraft und
Arbeitsplätze erhalten bleiben. Und das ganze soll dann möglichst
gerecht zugehen. Schließlich hatte das Verfassungsgericht gemahnt,
dass große Betriebsvermögen gegenüber privaten Erben zu privilegiert
behandelt werden. Nun wäre es vielleicht gerecht, reiche
Familienunternehmen genau so zur Kasse zu bitten wie den privaten
Erbonkel, der seinem Neffen Millionen hinterlässt. Aber sinnvoll ist
es nicht. Denn es ist niemandem geholfen, wenn die Erben von
Betrieben Angestellte entlassen, um ihre Erbschaftsteuer zahlen zu
können. Oder ihre Firma verkaufen, weil sie keine Lust haben, die
Steuer zu zahlen. Natürlich haben Unternehmen eine gute Lobby, und
natürlich haben sie kräftig Druck gemacht. Das machte die Sache nicht
einfacher. Ein erster, höchst mühsam ausgehandelter Kompromiss wurde
von Horst Seehofer nach einem Gespräch mit Familienunternehmern
kurzfristig wieder aufgekündigt. Danach änderten auch rot-grüne
Länder ihren Kurs und prangerten zu hohe Verschonungsregeln an. Jetzt
hat jeder einen Skalp. Die SPD hat durchgesetzt, dass die
Stundungsregeln etwas verschärft wurden, die Union ist froh, dass die
Familienunternehmen insgesamt gut wegkommen und kleine Unternehmen
von Nachweispflichten befreit sind. Gefunden wurde ein Kompromiss,
der auf jeden Fall die Interessen von Betrieben ausreichend
berücksichtigt und die Steuerlast voraussichtlich nur sehr leicht
erhöht. Vielleicht sogar zu leicht für die Karlsruher Anforderungen.
Doch erst einmal bleibt Bundestag und Bundesrat nicht viel anderes
übrig, als zustimmen. Es sei denn, sie lassen die Steuerpolitik
lieber gleich in Karlsruhe machen.
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Datum: 22.09.2016 - 22:38 Uhr
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