NDR Rundfunkrat stimmt Jahresabrechnung 2015 zu
ID: 1404179
weist bei einem gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderten
Haushaltsvolumen von rund 1,1 Milliarden Euro als handelsrechtliches
Ergebnis einen Fehlbetrag von 19,6 Millionen Euro aus. Der Fehlbetrag
wird aus dem Eigenkapital des NDR ausgeglichen. Im Ergebnis für 2015
sind auch 46,7 Millionen Euro Beitragsmehrerträge enthalten, die der
NDR bis Anfang 2017 nicht verwenden darf. Sie müssen getrennt vom
übrigen Vermögen des NDR angelegt werden. Der NDR Rundfunkrat hat der
Jahresabrechnung am Freitag, 23. September, in Hamburg zugestimmt.
Ursula Thümler, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Auch das dritte
Jahr der Beitragsperiode war geprägt von Sparanstrengungen. Es hat
sich als richtig erwiesen, dass der NDR die notwendigen Etatkürzungen
so programmschonend wie möglich vorgenommen hat. Dadurch ist es
gelungen, die Attraktivität und die Qualität der Angebote des NDR im
Fernsehen, im Hörfunk und im Internet zu erhalten. Der Rundfunkrat
unterstützt diesen Kurs."
Dr. Arno Beyer, Stellvertretender NDR Intendant: "Der NDR hat sich
frühzeitig auf die Situation eingestellt und bereits 2014 ein
Sparpaket geschnürt, das auch 2015 gegriffen hat. Mit
sozialverträglichem Stellenabbau und weiteren Sparmaßnahmen konnten
wir im vergangenen Jahr Steigerungen bei Personal- und Sachkosten
erneut auffangen. Diese Anstrengungen setzen wir fort. Auf diese
Weise wird es dem NDR gelingen, die zu Ende gehende Beitragsperiode
ausgeglichen abzuschließen."
Durch den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag Anfang 2013 konnte
die jahrelange Erosion der Beitragseinnahmen aufgehalten und
umgekehrt werden. Die Mehrerträge bringen dem NDR in der laufenden
Beitragsperiode jedoch keinen Vorteil, weil die Kommission zur
Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten (KEF) mit ihrem 19. Bericht eine Obergrenze für die
Beitragserträge festgelegt hat. Beitragseinnahmen, die über diese
Obergrenze hinausgehen, müssen einer Rücklage zugeführt werden. Sie
soll sich in der kommenden Beitragsperiode dämpfend auf die Höhe des
Beitrags auswirken.
Auf der Tagesordnung der Rundfunkratssitzung am 23. September
standen außerdem die Programmbeschwerden von fünf Zuschauern und
Hörern. Deren Beschwerden waren zuvor im Rechts- und
Eingabenausschuss beziehungsweise im Programmausschuss behandelt
worden. Der Rundfunkrat sah die staatsvertraglich festgelegten
Programmgrundsätze in keinem Fall verletzt und wies die Beschwerden
ab.
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Datum: 23.09.2016 - 17:21 Uhr
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