Bundesrat begrüßt Vorschlag zum europaweiten Abgleich von Fingerabdruckdaten

Bundesrat begrüßt Vorschlag zum europaweiten Abgleich von Fingerabdruckdaten

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Bundesrat begrüßt Vorschlag zum europaweiten Abgleich von Fingerabdruckdaten



(pressrelations) - >Der Bundesrat hat heute zu einem Beschlussvorschlag der Kommission zum europäischen Abgleich von Fingerabdruckdaten Stellung genommen und diesen ausdrücklich begrüßt.

Mit der Vorlage soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, nach der die nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit Daten der Europäischen Zentraldatenbank EURODAC zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und anderer schwerwiegender Straftaten - wie z.B. Menschen- und Drogenhandel - beantragen können.

Insbesondere bei Asylsuchenden ist der Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu den entsprechenden Daten nach Darstellung der Kommission bisher problematisch, da diese in dem Mitgliedstaat gespeichert werden, in dem der Asylantrag gestellt wurde. Da es derzeit kein System gebe, mit dem die zuständigen Behörden zentral den jeweiligen Mitgliedstaat ermitteln könnten, der über Daten eines Asylsuchenden verfügt, bestehe insoweit eine strukturelle Lücke.

Strafverfolgungsbeamte könnten die Informationen eines anderen Mitgliedstaates bisher nur über aufwändige Amts- oder Rechtshilfeersuchen der Justizbehörden in Erfahrung bringen. Diese Lücke soll mit dem heute von den Ländern beratenen Vorschlag geschlossen werden.

Trotz der grundsätzlichen Begrüßung des Vorschlags der Kommission sehen die Länder Nachbesserungsbedarf in datenschutzrechtlichen Fragen. So solle die Bundesregierung in den weiteren Verhandlungen darauf hinwirken, dass die Protokolle der Datenverarbeitungsvorgänge nach einem Jahr gelöscht werden, da entsprechende Löschungsfristen bisher nicht vorgesehen seien.

Auch sollten die Vorschriften über die regelhafte Löschung der erlangten personenbezogenen Daten dahingehend präzisiert werden, dass die Löschung nach einem Monat nur unterbleiben darf, wenn die Daten zur Verfolgung terroristischer oder sonstiger schwerwiegender Straftaten benötigt werden.



Der Bundesrat geht ferner davon aus, dass die Umsetzung des vorliegenden Beschlussvorschlags in nationales Recht durch Bundesgesetz erfolgen wird.

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beantragung eines Abgleichs mit EURODAC-Daten durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu Strafverfolgungszwecken

Drucksache 730/09 (Beschluss)


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Datum: 27.11.2009 - 23:06 Uhr
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