Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels in Vollzugsanstalten
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Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels in Vollzugsanstalten
Die Länder möchten den Handel mit Betäubungsmitteln in Vollzugsanstalten grundsätzlich als besonders schwere Straftat normieren. Als Folge dieser Verschärfung würde der Strafrahmen zukünftig von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen und die bisherige Strafandrohung von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe deutlich übertreffen.
Nach Ansicht des Bundesrates gefährdet der Handel mit Rauschgift die Sicherheit und Ordnung in den Anstalten in schwerwiegendem Maße und fördert weitere Straftaten. Die aufwändigen und kostenintensiven Therapiemaßnahmen würden konterkariert; zudem bestehe die Gefahr, dass weitere Personen in die Abhängigkeit getrieben werden. Auch sei die erzieherische Funktion des Jugendarrests nicht zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb der nächsten sechs Wochen dem Bundestag vorlegen muss, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
Drucksache 734/09 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/
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Datum: 28.11.2009 - 00:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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