Mietminderung im Gewerberaummietrecht bei baurechtswidrigen Mieträumen
ID: 1406539
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 23.05.2016?8 U 10/15.
Mietrecht(firmenpresse) - Vorsicht bei Mietminderung im Gewerberaummietrecht
Im Gewerberaummietrecht sollte man als Mieter grundsätzlich sehr vorsichtig mit einer Minderung sein. Häufig ist nämlich das Minderungsrecht im Mietvertrag durch entsprechende Klauseln stark eingeschränkt. Vom Mieter wird demnach oftmals verlangt, die volle Miete unter Vorbehalt weiter zu zahlen und zunächst gerichtlich feststellen zu lassen, ob und in welcher Höhe ein Recht zur Minderung besteht. Das gilt zumindest immer dann, wenn der Vermieter nicht mit der Minderung einverstanden ist.
Interessanter Fall vor dem KG Berlin
In einem interessanten Fall vor dem KG Berlin ging es nun zuletzt wieder einmal um das Thema Mietminderung im Gewerberaum. Der Mieter hatte hier die Miete um 100 Prozent, also vollständig auf Null, gemindert und sich dabei darauf berufen, dass das die Bestandsräume baurechtswidrig seien und er deshalb eine öffentlich-rechtliche Nutzungsuntersagung von der entsprechenden Behörde zu erwarten habe.
Urteil des KG Berlin
Das Kammergericht gab dem Mieter nun Recht. Der baurechtswidrige Zustand der Bestandsräume stelle einen zur Minderung auf Null führenden Sachmangel i. S. v. § 536 BGB dar. Maßgeblich dafür war allerdings, dass der Mieter die Räume erst durch erhebliche Investitionen in den Zustand bringen sollte, der die vertragliche vereinbarte Nutzung ermöglicht. Diese hatte er nun aufgrund der öffentlich-rechtlichen Problematik unterlassen und sei damit nach Ansicht des Gerichts zur entsprechenden Minderung berechtigt gewesen.
Trotzdem Zurückhaltung bei Minderung sinnvoll
Das Urteil ist insofern interessant, als das Gericht das Minderungsrecht unabhängig von einem tatsächlichen Einschreiten der Behörden anerkannt hat. Der Mieter muss also demnach nicht darauf warten, dass ihm tatsächlich die Nutzung der Räume untersagt wird. Das kann aber wohl nur für den Fall der beschriebenen Investitionen gelten. Abgesehen davon gilt auch weiterhin: Zurückhaltung bei der Mietminderung im Gewerberaummietrecht und auch Vorsicht, wenn eine Beeinträchtigung des Gebrauchs nur droht, aber noch nicht tatsächlich besteht. Hier wird man die Miete in der Regel zumindest nicht vollständen mindern dürfen.
29.9.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter www.fernsehanwalt.com
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
mietminderung
gewerberaummietrecht
mieter
baurechtswidrig
100-prozent
kg-berlin
urteil
fachanwalt
mietrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 29.09.2016 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1406539
Anzahl Zeichen: 2738
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 734 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mietminderung im Gewerberaummietrecht bei baurechtswidrigen Mieträumen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
taz-Kommentar zur Aussagebereitschaft der Angeklagten Beate Zschäpe ...
taz-Kommentar von Konrad Litschko zur Aussagebereitschaft der Angeklagten Beate Zschäpe Zeit, die Hoffnung zu begraben Es ist ein letzter Befreiungsversuch - und ein aussichtsloser. Am 313. Tag des NSU-Prozesses äußert sich Beate Zschäpe doch noch mit eigener Stimme zu den gegen sie e
Neuerscheinung: "Zeitenwandel" von Jürgen Dittberner ...
Die letzten Jahrzehnte standen im Zeichen eklatanter weltpolitischer Veränderungen: der Zusammenbruch des Ostblocks und seine Folgen, die Globalisierung, die Kriege im arabischen Raum und die modernen Völkerwanderungen. Der Politikwissenschaftler und ehemalige Staatssekretär Jürgen Dittberner r
Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 2) ...
Abgrenzungskatalog Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werd
Besichtigungsrecht im Mietrecht: Wann darf der Vermieter in die Wohnung des Mieters? ...
Aktuelles Urteil Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Urteil vom 08.01.2016 - 461 C 19626/15 - die Auffassung vertreten, dass der Vermieter alle fünf Jahre die Besichtigung der Wohnung des Mieters verlangen kann. Was ist von diesem Urteil zu halten? Thema hat nach BGH-Urteil gewiss




