Stuttgarter Nachrichten: Jan Böhmermann
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Behörde zum Verfahren "ermächtigte" - nur dann kann wegen
"Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts" ermittelt werden
-, erntete sie Entrüstung. Kritiker sahen darin einen weiteren
Kotau der Bundeskanzlerin vor ihrem Flüchtlingspolitik-Verbündeten
Erdogan. Doch der Schritt war nötig: Unabhängige Juristen sind für
Klagen zuständig, nicht die Regierung. Erdogan wird glauben, die
Mainzer Staatsanwälte hätten politisch entschieden. Genau das
Gegenteil ist der Fall. Ein rechtsstaatliches Exempel- doch für den
Herrscher in Ankara vermutlich unverständlich.
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Datum: 04.10.2016 - 21:57 Uhr
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