DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot: Ausschüttungen zurückzahlen?
Anleger des Fonds wurden zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. CLLB Rechtsanwälte rät seinen Mandanten, nicht zu zahlen.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB(firmenpresse) - Berlin, 07.10.2016 – Mit Schreiben vom 29.06.2016 flatterte Mandanten von CLLB Rechtsanwälte eine weitere Hiobsbotschaft ins Haus: die krisengeschüttelte Fondsgesellschaft meint, Ausschüttungen zurückfordern zu können, weil die Ausschüttungen nicht aus Gewinnen stammten und daher eine Einlagerückgewähr darstellen würden.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros München, Berlin, Hamburg und Zürich wurde von einem Anleger gebeten, die Rechtslage zu prüfen. Er kam zu einem anderen Ergebnis als die Fondsgesellschaft und sieht nach den Formulierungen im Gesellschaftsvertrag keine Anspruchsgrundlage für eine Rückforderung der Ausschüttungen. Er hat seinen Mandanten insoweit geraten, die Ansprüche zurück zu weisen und dies zu begründen.
CLLB Rechtsanwälte gehen davon aus, gute Argumente zu haben, warum die Ausschüttungsrückzahlung nicht beansprucht werden kann.
„Die wenigsten Anleger können die Rechtslage selbst beurteilen, viele würden aus Unsicherheit ein weiteres Mal zahlen und so einen vollständigen Verlust ihres Geldes erleiden“, so Rechtsanwalt Bombosch.
Etliche Anleger haben darüber hinaus bereits Prozesse gegen Banken geführt, die ihnen den Erwerb des unseligen Schiffsfonds empfohlen hatten, ohne dabei über die mit einer solchen Kommanditbeteiligung einhergehenden Risiken aufzuklären. Das Risiko, dass Ausschüttungen unter Umständen nach Jahren wieder zurückzuzahlen sein können, was hier nach persönlicher Auffassung von Rechtsanwalt Bombosch nicht der Fall ist, gehört z. B. nach einhelliger Rechtsprechung zu den Risiken, über die ein Anleger vor Zeichnung hätte informiert werden müssen. War dies nicht der Fall, so bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung, die darauf gerichtet sind, den Anleger so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Er erhält sein Geld zurück und übertragt die Rechte an der Beteiligung an die damals beratende Bank.
Ein weiterer Weg, eine solche Rückabwicklung zu erreichen, kann sich ergeben, falls es die Bank unterlassen hat, über von ihr für die Vermittlung der Kapitalanlage erhaltene Rückvergütungen aufzuklären. Auch in einem solchen Fall kommt eine Pflichtverletzung in Betracht, auf die ein Rückabwicklungsverlangen gestützt werden kann.
Größtes Problem für die Anleger bei der Durchsetzung derartiger Ansprüche dürfte die absolute Verjährung derartiger Ansprüche sein: auf den Tag genau zehn Jahre nach der Unterschrift des Anlegers auf dem Zeichnungsschein tritt die absolute Verjährung ein und etwaige Schadensersatzansprüche lassen sich faktisch nicht mehr durchsetzen.
Zumindest aber was die Forderung der Fondsgesellschaft auf Rückforderung der Ausschüttungen angeht, geht Rechtsanwalt Bombosch davon aus, dass die Anleger sehr gute Karten haben, diese Zahlung nicht leisten zu müssen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 07.10.2016 - 13:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1409591
Anzahl Zeichen: 3124
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hendrik Bombosch
Stadt:
Berlin, München
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.10.2016
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