In der Dämmerung verstärkt auf Wild achten / ADAC-Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Unfall

In der Dämmerung verstärkt auf Wild achten / ADAC-Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Unfall (FOTO)

ID: 1410184

(ots) -
Jedes Jahr meldet das Statistische Bundesamt mehr als 200.000
Wildunfälle. 2015 wurden 2.433 Verkehrsteilnehmer dabei leicht
verletzt, 608 schwer, 13 Menschen starben. Die meisten Kollisionen
gibt es mit Rehwild, Unfälle mit Wildschweinen nehmen laut Deutschem
Jagdverband weiter stark zu (2015 um acht Prozent).

Die meisten Wildunfälle ereignen sich in den Monaten Oktober und
November im Berufsverkehr während der Dämmerung. Nebel und
verschmutzte oder glatte Fahrbahnen steigern das Unfallrisiko.
Deshalb rät der ADAC allen Verkehrsteilnehmern, jetzt besonders
aufmerksam unterwegs zu sein. Dazu gehört, auf Landstraßen den
Straßenrand im Blick zu behalten, die Geschwindigkeit zu drosseln,
bremsbereit zu sein und den Abstand zum Vordermann zu vergrößern.

Taucht ein Tier auf, gilt es kurz zu hupen, abzubremsen und
abzublenden. Beim langsamen Vorbeifahren sollte man immer auf
Nachzügler gefasst sein. Im Falle eines Zusammenstoßes: Lenkrad
festhalten und rasch abbremsen. Ausweichmanöver sind dabei keine gute
Alternative.

Kommt es zum Unfall, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit
dem Warndreieck sichern.

Polizei oder Jäger verständigen, denn es gibt eine
Wildunfallmeldepflicht. Das gilt auch dann, wenn das Tier nach der
Kollision flüchtet. Bei der Standortbestimmung helfen
Navigationsgerät oder die GPS-Funktion des Handys.

Das Tier auf keinen Fall berühren, wenn es noch lebt.

Totes Wild wenn möglich von der Straße entfernen, um weitere
Unfälle zu vermeiden.

In jedem Fall von der Polizei oder dem Jagdpächter eine
Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Sie wird in der Regel von
der Versicherung zur Schadensregulierung verlangt.

Unfallbeteiligte sollten sich keinesfalls vom Unfallort entfernen,


bevor Polizei oder Jäger eingetroffen sind. Ein verendetes Tier darf
nicht im Kofferraum mitgenommen werden. Das könnte im schlimmsten
Fall als Wilderei ausgelegt werden.

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Pressekontakt:
ADAC e.V.
Externe Kommunikation
Andrea Piechotta
Tel.: (089) 7676-5995
andrea.piechotta@adac.de

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Datum: 10.10.2016 - 12:04 Uhr
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