Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

ID: 1410317

Ein interessantes Förderprogramm für den innovativen Mittelstand stellt das ZIM dar.



Zuschüsse NRWZuschüsse NRW

(firmenpresse) - Das 2008 vom Wirtschaftsministerium ins Leben gerufene Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm, das sich an kleine, mittlere sowie weitere mittelständische Unternehmen richtet. Es ist branchen- und technologieübergreifend ausgerichtet.

Seit April 2015 gilt eine neue ZIM-Richtlinie. Die zentralen Änderungen bestehen unter anderem in einer Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten, in der Erweiterung der Förderberechtigung auf Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern sowie in einer grundlegenden Vereinfachung des Förderprogramms. Gefördert werden können sowohl Einzelprojekte als auch Kooperationsprojekte und -netzwerke. Im Folgenden soll beleuchtet werden, welche speziellen Konditionen für Einzelprojekte gelten.

Anforderungen an Projekte und Unternehmen

Förderberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen bzw. einem maximalen Jahresumsatz von
50 Millionen Euro. Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass grundsätzlich nur Forschungs- und Entwicklungsprojekte - kurz: FuE-Projekte - bezuschusst werden. Ziel des jeweiligen Projekts muss die Entwicklung neuer Produkte, technischer Dienstleistungen oder besserer Produktionsverfahren sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um technisch innovative Projekte handelt, die sich durch gute Marktchancen auszeichnen.

Um die Marktchancen in der Einführungsphase zu erhöhen, haben kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern die Möglichkeit, eine zusätzliche Förderung zur Markteinführung zu beantragen. Diese besteht beispielsweise in Beratungs-, Unterstützungs- und Schulungsangeboten, in der Bereitstellung von Büroräumen oder in der Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen. Voraussetzung für die Beantragung der Zusatzförderung ist, dass das zugrunde liegende FuE-Projekt bewilligt wurde und dass seit Beendigung der Projekt-Laufzeit weniger als sechs Monate verstrichen sind.




Zuwendungsfähige Kosten und maximale Fördersätze

Zuwendungsfähig sind Personalkosten, Kosten, die dem Unternehmen bei der Durchführung projektbezogener Aufträge durch Leistungen Dritter entstehen, Kosten durch FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte sowie weitere Kosten in Form einer Pauschale.

Die zuwendungsfähigen Kosten beschränken sich auf maximal 380 000 Euro pro Projekt. Die Förderung für Einzelunternehmen besteht in einer Bezuschussung dieses Betrags gemäß der folgenden Fördersätze:

Kleine Unternehmen erhalten 45 % in den neuen und 40% in den alten Bundesländern,
mittlere Unternehmen erhalten 35% und
weitere mittelständische Unternehmen erhalten 25%.

Bei der Zusatzförderung in der Markteinführungsphase sind Kosten von bis zu 50 000 Euro förderfähig. Der maximale Fördersatz liegt hier bei 50%.

Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren

Die Antragstellung ist laufend möglich und muss mittels Formularen durchgeführt werden, die online abrufbar sind.

Der Projektträger entscheidet individuell über jeden Antrag. Ein grundsätzlicher Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

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Datum: 10.10.2016 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Andreas M. Idelmann
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