"Darf ich trotz Fahrverbot mit einem E-Bike fahren?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Zurzeit darf ich wegen eines Fahrverbots nicht Auto fahren. Meine Wohnung ist nicht gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Kann ich während des Fahrverbots mit meinem E-Bike zur Arbeit fahren?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Das hängt vom Typ des motorisierten Fahrrads ab. § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt, dass Zweiräder, deren Motor die Tretkraft des Fahrers nur unterstützt, und die maximal 250 Watt Leistung und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit haben, rechtlich als Fahrräder behandelt werden. Dies gilt auch, wenn der Motor eine Anfahrhilfe mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h ohne Treten ermöglicht. Diese Fahrzeuge werden meist als Pedelecs bezeichnet. Für sie gilt das zeitlich begrenzte Fahrverbot nicht. Anders ist es jedoch mit den sogenannten E-Bikes und S-Pedelecs. Als E-Bikes werden meist Zweiräder bezeichnet, die ohne Tretunterstützung allein mit einem Elektromotor unterwegs sind. S-Pedelecs sind Pedelecs, die mehr als 25 km/h erreichen. Diese Verkehrsmittel können je nach Bauart und Variante bis zu 45 km/h schnell sein - und gelten nicht mehr als Fahrrad, sondern als Leichtmofa beziehungsweise als Kleinkraftrad. Für sie gilt das Fahrverbot. Wer trotzdem mit einem E-Bike oder einem S-Pedelec fährt, obwohl der Führerschein amtlich verwahrt wird, macht sich daher strafbar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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Datum: 13.10.2016 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1411901
Anzahl Zeichen: 2109
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 477-2980
Kategorie:
Auto & Verkehr
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