Brandneues Urteil zur Mietpreisbremse - was sind die Folgen?
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Ende September 2016 wurde vom Amtsgericht Lichtenberg ein Urteil gefällt, welches für alle Vermieter von Wohnraum von Interesse sein sollte. Eine Vermieterin wurde wegen des Verstoßes gegen das Gesetz der so genannten Mietpreisbremse verurteilt.
"Wir haben festgestellt, dass sich Vermieter bisher nicht viele Gedanken zur Mietpreisbremse gemacht haben", meint Herr Rozmarin, Geschäftsführer des Unternehmens. "Am Münchner Mietmarkt orientieren sich die meisten Immobilienbesitzer an den aktuellen Preisen, die von anderen Vermietern verlangt werden. Das aktuelle Urteil wird sicherlich viele Vermieter darüber nachdenken lassen, welchen Mietzins sie zukünftig für Ihre Mietwohnung verlangen können.
Wir errechnen bei jeder Neuvermietung anhand des Münchner Mietspiegels die legitime Miete für die jeweilige Immobilie. Dies gibt dem Vermieter Sicherheit und letztlich wird er die Immobilie nachhaltiger vermieten können, wenn er sich daran orientiert. Es bleibt abzuwarten, was passieren wird, wenn die Regierung die Veränderungen zur Mietpreisbremse endgültig festlegen wird".
Diese Art von Rechtssprechung wird eventuell von dem einen oder anderen Mieter zum Anlaß genommen, zuviel gezahlte Miete vom Vermieter zurück zu fordern und zukünftige Mietzahlungen auf den zulässigen marktüblichen Preis zu reduzieren.
Ob sich dadurch aber eine Klagewelle ergeben wird, bleibt abzuwarten. Und wie heißte es doch so schön: "wo kein Kläger, da klein Richter." Die Gutverdiener in München akzeptieren oft die hohen Mietpreise und scheuen es erfahrungsgemäß eher, sich mit dem Vermieter anzulegen, wenn sie sich in ihrer Wohnung wohlfühlen. Sollte der Vermieter jedoch den Bogen überspannt haben, könnte es in diesen Fällen in Zukunft sicherlich den einen oder anderen Streitfall geben. Zumindest werden Vermieter in Zukunft lieber dreimal überlegen, wie hoch sie ihre Miete tatsächlich ansetzen.
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Vermietspezialist, Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
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Datum: 17.10.2016 - 08:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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