German Pellets Insolvenz: Für die Anleger bleibt nicht viel übrig
ID: 1412955
German Pellets Insolvenz: Für die Anleger bleibt nicht vielübrig

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html
Für die Anleger der insolventen German Pellets GmbH bleibt nicht viel Geld übrig. Im Insolvenzverfahren drohen sie so gut wie leer auszugehen. Es steht kaum noch Insolvenzmasse zur Verfügung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Keine guten Nachrichten hatte jetzt die Insolvenzverwalterin für die Anleger der German Pellets GmbH (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html) bei der Vorstellung des offiziellen Insolvenzberichts in Schwerin. Der größte Teil der rund 280 Millionen Euro Anlegergelder dürfte verbrannt sein.
Wie die Insolvenzverwalterin mitteilte, belaufen sich die Forderungen gegen die German Pellets GmbH insgesamt auf rund 427 Millionen Euro. Durch die Firmenverkäufe seien etwa 45 Millionen Euro eingenommen worden. Der größte Teil davon geht aber die Banken. Als Insolvenzmasse stünden vermutlich nur noch knapp 10 Millionen Euro zur Verfügung. Die Insolvenzverwalterin betonte außerdem, dass große Fehler in der Unternehmensführung festgestellt wurden. Die Rede ist unter anderem von geschönten Umsatzzahlen. Ob sich daraus Haftungsansprüche ergeben, muss die Staatsanwaltschaft prüfen.
Für die Anleger realisiert sich allerdings mehr und mehr der Totalverlust. Mit einer auskömmlichen Quote im Insolvenzverfahren ist nicht zu rechnen. Die Anleger haben aber die Möglichkeit, auch andere rechtliche Möglichkeiten prüfen zu lassen, u.a. die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können ggf. in verschiedene Richtungen geltend gemacht werden. So können unter Umständen Forderungen gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen geltend gemacht werden, wenn z.B. in den Emissionsprospekten falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können ggf. weiteren Aufschluss darüber geben. In Betracht können aber auch Ansprüche gegen die Vermittler bzw. Anlageberater kommen.
Sie hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die bestehenden Risiken ihrer Investition verständlich aufklären müssen. Erfahrungsgemäß ist eine entsprechende Aufklärung oftmals ausgeblieben, sodass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein können.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 17.10.2016 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1412955
Anzahl Zeichen: 2768
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 340 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"German Pellets Insolvenz: Für die Anleger bleibt nicht viel übrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).