"REWE wird Auflagen der Ministererlaubnis freiwillig erfüllen"
ID: 1413036
ein internes Protokoll der Verhandlungsteams von EDEKA, Kaiser's
Tengelmann und REWE angeblich im Widerspruch zu Aussagen des
Vorstandsvorsitzenden der REWE Group, Alain Caparros, stünden,
erklärt Unternehmenssprecher Martin Brüning:
"Der Süddeutschen Zeitung wurden offensichtlich vertrauliche und
vor allem veraltete Unterlagen überlassen, auf die sich der Bericht
stützt. Es wird zitiert aus einem vertraulichen ersten Entwurf für
ein Gesprächsprotokoll, in einer noch gänzlich unabgestimmten und
mithin veralteten Fassung, die durch die Verantwortlichen von
Tengelmann vorgelegt wurde. Auszüge aus dieser ersten Version wurden
zudem aus dem Zusammenhang gerissen. Entscheidend sind die
darauffolgenden Passagen und weitere Ergänzungen, die vom
Verhandlungsteam der REWE Group vorgenommen und EDEKA sowie Kaiser's
Tengelmann bereits am vergangenem Donnerstag, 13. Oktober um 20.36
Uhr übermittelt wurden.
Die Anwälte und Fachleute der REWE Group haben in allen Gesprächen
mit den Verhandlungsdelegationen darauf hingewiesen, dass:
- die Ministererlaubnis grundsätzlich nur für die Antragsteller
EDEKA und Kaiser's Tengelmann gilt und nur in Einzelfällen die
Weitergabe von Kaiser's Tengelmann-Filialen an Dritte vorsieht,
- aus diesem Grunde jede Einigung - welcher Art auch immer - eng
mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundeskartellamt
abgestimmt werden muss, wobei nicht auszuschließen ist, dass weitere
Risiken verbleiben,
- die REWE Group die Möglichkeit einer Gesamtübernahme von
Kaiser's Tengelmann außerhalb der Ministererlaubnis positiv bewertet,
zudem von weit weniger Auflagen durch das Kartellamt im Vergleich zu
Edeka ausgeht und konstruktiv im Dialog mit dem Kartellamt etwaige
Auflagen erfüllen würde.
Die Verhandlungspartner von EDEKA und Kaiser's Tengelmann stimmten
zu, dass Risiken bei der Abgabe von Teilen von Kaiser's Tengelmann an
die REWE Group unter dem Mantel der Ministererlaubnis bestehen. EDEKA
hatte im Hinblick darauf nach eigenen Angaben sogar eine externe
Kanzlei mit einem Rechtsgutachten beauftrag. Lediglich Kaiser's
Tengelmann, so deren Vertreter, hatte sich aber angeblich noch nicht
tiefergehend damit beschäftigt. Alle Seiten waren sich einig, dass
man bei dieser Transaktion den sichersten Weg gehen wollte und ggf.
auch über eine Risikoverteilung gesprochen werden müsse.
Die Aussagen von Herrn Caparros in den Interviews der vergangenen
Tage, dass die REWE Group sowohl bei einer Gesamtübernahme als auch
bei Teilübernahmen von Kaiser's Tengelmann - im Rahmen einer Einigung
am Verhandlungstisch aber auch im Bieterverfahren im Falle einer
Einzelverwertung durch den Eigentümer von Kaiser's Tengelmann -
freiwillig die Auflagen der Ministererlaubnis erfüllen würden, stehen
für sich.
Das bedeutet, für jede durch die REWE Group übernommene Filiale,
jedes Lager, jedes Fleischwerk sowie für die Zentrale sind der Erhalt
aller Arbeitsplätze, Tarifbindung, Mitbestimmung und Verbot der
Privatisierung für fünf Jahre garantiert. Die Frage, ob und wie die
Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann-Filialen
durch die REWE Group herangezogen werden kann, spielt für diese
freiwillige Verpflichtung der REWE Group keine Rolle. Sie gilt für
jeden Weg der Übernahme."
Für Rückfragen:
REWE Group-Unternehmenskommunikation,
Tel.: 0221-149-1050, Fax: 0221-138898, E-Mail: presse@rewe-group.com
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Datum: 17.10.2016 - 10:21 Uhr
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