Videoaktion zu Artikel 3 verlängert
Alle Menschen sind gleich!
Mach mit und unterstütz die bundesweite Aktion zur Erweiterung von Artikel 3 im Grundgesetz. Der sogenannte Gleichheitsartikel besagt, dass ‚generell‘ niemand bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Ausgeschlossen von dieser gesetzlich festgelegten Regelung scheinen Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen zu sein.
Diese Bevölkerungsgruppen sind derzeit nicht im Artikel 3 GG erwähnt und bedacht.
Damit WIR in Zukunft die gleichen Rechte wie alle Bundesbürger genießen können, fordert die „Aktion Artikel 3“ die Erweiterung von Artikel 3 Abs. 3, um den Zusatz: „sexuelle Identität“ und somit ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz.

(firmenpresse) - Die Videoaktion zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz „Aktion Artikel 3“ geht weiter! Das zur Unterstützung der LSVD Kampagne geplante Videoprojekt, sollte heute zu Ende gehen und ein abschließendes Gesamtvideo dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland übergeben werden. Doch erstens kommt es anders und zweitens als man denkt:
Durch die Entscheidung des Bundesrates veranlasst, haben die Unterstützer des „Aktion Artikel 3“ unzählige Kommentare und Zuschriften verfasst in denen Sie Freunde und Verwandte, Bekannte und Kollegen dazu aufgefordert haben, das Videoprojekt zu unterstützen. „Die Rückmeldung der „Aktion Artikel 3“-Unterstützer am vergangenen Wochenende war enorm. Daher haben wir uns kurzerhand entschlossen, die Aktion fort zu setzen.“, so Philip Griese, Mitinitiator der „Aktion Artikel 3“.
Die Aktionsseite wird also weiterhin erreichbar sein. Jeder der sich ebenfalls für die Aktion einsetzen möchte ist aufgefordert, seinen persönlichen Videobeitrag einzusenden oder direkt per Webcam aufzunehmen. Das Abschlussvideo wird voraussichtlich Anfang 2010 an den LSVD überreicht werden. Bis dahin werden aktuelle Berichte und einzelne Video-Statements auf der Seite zur „Aktion Artikel 3“ veröffentlicht werden.
Hintergrund:
Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen werden nach einem Beschluss vom August 2006, im sogenannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lediglich im Arbeitsrecht und in einigen Bereichen des Zivilrechts bedacht. Demnach sind Homosexuelle gegenüber heterosexuellen Bundesbürgerinnen und -Bürgern immer noch nicht in allen Bereichen gleichgestellt. Die Bundesrepublik widerspricht sich in ihrer eigenen Gesetzgebung: Obwohl sie sich verpflichtet, niemanden zu benachteiligen, diskriminieren die Einschränkung z.B. im Beamten- und Steuerrecht homosexuelle Bürgerinnen und Bürger offensichtlich.
Die „Aktion Artikel 3“ möchte die Artikel 3-Kampagne des LSVD unterstützen. Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen dürfen nicht auf Grund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, die Diskriminierung zu beenden – der morgen in Kraft tretende Lissaboner Vertrag, verpflichtet dazu. Deutschland ist folglich aufgefordert, alle Menschen gleich zu behandeln. Eben darum muss unser Grundgesetz geändert werden.
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Datum: 01.12.2009 - 17:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 141521
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Ronald Zinke
Stadt:
Bielefeld
Telefon: 0521-30 57 58 11
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.12.2009
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