Qualitätssicherung bei Energie-Transporten

Qualitätssicherung bei Energie-Transporten

ID: 1415922

Täglicher Check der Lieferfahrzeuge



Foto: Fotolia / Alberich (No. 5669)Foto: Fotolia / Alberich (No. 5669)

(firmenpresse) - sup.- Wenn Gewerbebetriebe neues Heizöl oder einen anderen Energieträger für die Wärmeerzeugung bestellen, sollte nicht allein der Preis das entscheidende Argument für die Anbieterauswahl sein. Gerade bei der Lieferung durch einen Brennstoffhändler deuten ungewöhnlich günstige Angebote eher darauf hin, dass damit möglicherweise der Blick auf die tatsächlich relevanten Qualitätskriterien verstellt werden soll. Wenn es an der Produktgüte hapert oder wenn Lieferzuverlässigkeit, Sicherheitsstandards sowie Preistransparenz auf der Strecke bleiben, erweist sich solch eine Billig-Offerte im Nachhinein nicht selten als echte Kostenfalle. Und ob bei den vermeintlichen Schnäppchen-Angeboten die berufliche Qualifikation und der Schulungsstand des Lieferpersonals die Voraussetzung für kundengerechten Service und professionelle Dienstleistungen bilden, darf zumindest bezweifelt werden.



Es gibt aber noch ein weiteres Kriterium für die Qualität von Energie-Lieferungen, das leider nur selten gebührend beachtet wird: der technische Zustand der Lieferfahrzeuge und vor allem die korrekte Funktionsweise sowie die Eichgültigkeit der Zähleranlagen für die Befüllung des Kundentanks. Hier können Bedienungsfehler bzw. eine unzulängliche Ausstattung zu Abrechnungen führen, die gar nicht der tatsächlichen Liefermenge entsprechen. Ob ein Energiehändler in dieser Hinsicht das Vertrauen seiner Kunden rechtfertigt oder nicht, ist natürlich auch für gewerbliche Verbraucher schwer zu erkennen. Deshalb bietet es sich an, bei der Anbieterauswahl auf die Auszeichnung mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel zu achten. In den Prüfbestimmungen für dieses Prädikat spielt die Tankwagenflotte des Brennstoff-Lieferanten eine wesentliche Rolle (www.guetezeichen-energiehandel.de). Dass es beispielsweise bei den Messgeräten nichts zu beanstanden gibt, muss im Rahmen von unangemeldeten Gutachter-Kontrollen unter Beweis gestellt werden. Und die Auslieferer selbst sind täglich vor Fahrtantritt zu einem gründlichen Check von Fahrzeug, Ausrüstung und Begleitpapieren verpflichtet. Darüber hinaus belegt das Gütezeichen die fortwährende externe Überwachung der weiteren Qualitätsstandards eines Energiehändlers - von der Beratungskompetenz über die Beschaffenheit der Brennstoffe bis zu einer echten Preistransparenz, die keinerlei verdeckten Aufschläge zulässt.

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 24.10.2016 - 12:25 Uhr
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