Börsen-Zeitung: Willkür statt Rechtssicherheit, Kommentar zu Aixtron von Ulli Gericke
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der Erwerb von mindestens 25% eines Unternehmens durch einen
außereuropäischen Investor die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im
Land gefährdet. So formuliert im deutschen Außenwirtschaftsgesetz,
das nur in seltenen Ausnahmefällen eine Beschränkung oder Untersagung
eines Anteilskaufs erlaubt. Wie ernst der Gesetzgeber diese
Einschränkung nimmt, zeigt sich darin, dass einem Veto gegebenenfalls
die gesamte Bundesregierung zustimmen muss.
Gutes Recht eines Staates ist es auch, Regeln zu installieren, die
unfaire Wettbewerbsbedingungen beenden, wie sie beispielsweise China
praktiziert. So tritt das Reich der Mitte einerseits hierzulande als
Großinvestor auf, der - wie Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel
vermutet - anhand einer "strategischen Liste" ganz gezielt
interessante, weil Know-how-starke Betriebe aufkauft. Umgekehrt
werden hiesigen Unternehmen in Fernost aber massenhaft Steine in den
Weg gelegt und eigene Aktivitäten blockiert. Dass Gabriel die
Übernahme erst des Roboterbauers Kuka und jetzt des angeschlagenen
Spezialmaschinenherstellers Aixtron zum Anlass nimmt, Eckpunkte für
neue, faire Übernahmeregeln vorzulegen, ist ganz und gar in Ordnung.
Nicht in Ordnung ist dagegen, wenn das Wirtschaftsministerium im
September erst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den
Aixtron-Bieter Fujian Grand Chip Investment erteilt, diese aber
wenige Wochen später widerruft - und zwar ohne jegliche Begründung.
Angesichts des laufenden Verfahrens könne man keine weiteren Angaben
machen, werden Fragen abgebügelt. Ihre Hoheit Sigmar Gabriel soll
nicht beim Regieren gestört werden, soll das wohl heißen. Erst später
wurde dann über Medien lanciert, dass die Regierung bis dahin nicht
bekannte sicherheitsrelevante Informationen erhalten habe, die mit
anderen Ressorts geprüft worden seien und schließlich zur Rücknahme
der Unbedenklichkeitsbescheinigung geführt hätten.
Das mag sein, vielleicht. Doch warum wird dies weder dem
Unternehmen noch der Öffentlichkeit erläutert? Warum die
Geheimniskrämerei auf Kosten der Rechtssicherheit für Aixtron, für
den chinesischen Käufer und für die Aktionäre? Sollten hier Punkte
gesammelt werden für die angestrebte Verschärfung des
Außenwirtschaftsgesetzes und speziell gegen chinesische Investoren,
ging dieser Versuch gehörig schief. Mit behördlicher Willkür kann
Rechtssicherheit nicht entstehen.
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Datum: 24.10.2016 - 20:50 Uhr
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