Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr treten europaweit in Kraft - Fahrkarten für Fernbusse bleiben Lo

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr treten europaweit in Kraft - Fahrkarten für Fernbusse bleiben Lotterielose - Fahrgastverband bietet umfassende Verbraucherinformation

ID: 141746




(firmenpresse) - (ddp direct) Am 3. Dezember treten europaweit gesetzliche Rechte der Fahrgäste der Eisenbahnen in Kraft. "Fahrgäste haben nun im grenzüberschreitenden Verkehr gesicherte Rechte und können diese im Heimatland geltend machen, in dem sie ihre Fahrkarte gekauft haben," erklärt Rechtsexperte Rainer Engel vom Fahrgastverband PRO BAHN. "Bei Verspätungen von einer Stunde ist grundsätzlich ein Viertel des Reisepreises zu erstatten, und wer wegen einer Verspätung über Nacht hängen bleibt, kann Ersatz für eine Hotelübernachtung verlangen."

Im deutschen Eisenbahnverkehr gelten diese Rechte bereits seit Ende Juli dieses Jahres. "Hinter dem Inkrafttreten der Fahrgastrechte steht ein 1996 begonnener erfolgreicher Kampf des Fahrgastverbandes PRO BAHN," erklärt Engel, "und ohne die Hilfe der Europäischen Union wären Fahrgäste auch heute noch auf Kulanz angewiesen. Damit hat sich die Europäische Kommission gegen die nationalen Regierungen durchgesetzt, die weiter ihre Staatsbahnen vor den Rechten der Verbrauchern schützen wollten."

Gesetzliche Rechte bestehen auch bereits für Fluggäste. "Wer eine Fahrkarte für einen Fernbus kauft, kauft nach wie vor ein Lotterielos, denn die Fernbus-Lobby hat die Einführung von Fahrgastrechten auf europäischer Ebene blockiert. Fahrpläne der Fernbusse sind daher nur unverbindliche Empfehlungen," so Engel. "Die Fahrkarten gleichen einem Lotterielos, bei dem die pünktliche Ankunft zwar in Aussicht gestellt wird, aber nicht gehalten werden muss. Eisenbahnen werden hingegen beaufsichtigt, ob sie die Rechte der Fahrgäste einhalten."

Fahrgäste können sich über ihre Rechte umfassend auf der Internetseite www.fahrgast-rechte.de informieren. "Jährlich 150.000 Bürger nutzen dieses Informationsportal," erklärt Engel. "Es ist bundesweit die einzige unabhängige Verbraucherinformation über die Rechte der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr, die den Dschungel der komplizierten Regeln und Ausnahmen lichtet. Hier gibt es auch Informationen über Beschwerde- und Schlichtungsstellen."



Seit dem 1. Dezember besteht für Fahrgäste und Fluggäste wieder eine zentrale Schlichtungsstelle, die in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Unternehmen vermittelt: die "Schlichtungsstelle Personenverkehr" n Berlin. "Über einen Beirat, in dem auch der Verbraucherverband PRO BAHN vertreten ist, wird die Unabhängigkeit der Schlichtung gesichert. Bevor eine Schlichtungsstelle angerufen wird, sollte jeder Fahrgast aber einen Antrag bei dem Unternehmen stellen, das die Fahrkarte verkauft hat," rät Engel. "Für den Nahverkehr bestehen außerdem bereits in einigen Bundesländern regionale Schlichtungsstellen."
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.12.2009 - 10:25 Uhr
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