Rechtsschutzversicherung: Arbeitsrechtsschutz nach den ARB 2008

Rechtsschutzversicherung: Arbeitsrechtsschutz nach den ARB 2008

ID: 141748

Beruf und Arbeit sorgen oft für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In vielen Fällen ist die Rechtsschutzversicherung unverzichtbar.



(firmenpresse) - Herr Schneider ist seit 30 Jahren für sein Unternehmen beschäftigt. Nun droht die Kündigung. Er und sein Arbeitgeber streiten über die Höhe der Abfindung.

Schon seit Jahren möchte Frau Schöpke eine Gehaltserhöhung. Ihre Kolleginnen, die die gleiche Arbeit verrichten, bekommen bereits seit längerem mehr Gehalt.

Dieses sind Fälle, die im Arbeitsalltag immer wieder auftreten: Streitigkeiten um Gehalt, Kündigung oder um die zu verrichtenden Tätigkeiten.

Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet den Baustein Arbeitsrechtsschutz. Hier wird Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestehenden Arbeitsverhältnissen geboten. Bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen bezieht sich der Arbeitsrechtsschutz auf dienst- oder versorgungsrechtliche Ansprüche des Versicherten.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Von Bedeutung ist die Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrechtsschutz insofern, als dass die beteiligten Parteien bei Arbeitsgerichtsprozessen jeweils die eigenen Rechtsanwaltskosten zu tragen haben. Bei Beamten, Angestellten im öffentlichen Dienst und Angehöriger so genannter Standesberufe (z. B. Ärzte oder Anwälte) ist eine scharfe Abgrenzung zu berufsbezogenen Streitigkeiten mit öffentlich-rechtlichem Charakter erforderlich. In diesen geht es um die Bestrafung der betroffenen Person, z. B. wenn ein Beamter wegen Ausstellung falscher Dokumente versetzt wird oder einem Arzt wegen eines Kunstfehlers der Entzug der Berufserlaubnis durch die Ärztekammer droht.

Da jedoch in Deutschland nur etwa 41 Prozent der Haushalte eine Rechtsschutzversicherung haben, ist so mancher Arbeitnehmer aus seiner persönlichen Sicht gar nicht in der Lage, ein Verfahren zu bestreiten um seine rechtliche Interessen durchzusetzen. Da auch die Beantragung der Prozesskostenhilfe sehr aufwendig ist, verzichten viele Arbeitnehmer auf den Gang zum Rechtsanwalt.



Jeder Bürger in Deutschland nimmt an der Rechtsordnung teil, somit ist die Rechtsschutzversicherung eine der wichtigsten Versicherungen. Die Durchsetzung der rechtlichen Interessen ist zwar auch ohne Rechtsanwalt möglich, die Erfolgschancen fallen aber in der Regel gering aus.

Bildquelle: Frank Knauer, www.pixelio.de
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Datum: 02.12.2009 - 10:25 Uhr
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