Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten
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Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten
"Der Tätigkeitsbericht des bayerischen Datenschutzbeauftragten zeigt deutlich: Bayern ist im Datenschutz gut aufgestellt und misst dem Datenschutz einen hohen Stellenwert bei. Wir haben zahlreiche Empfehlungen des Landesdatenschutzbeauftragten immer wieder in Gesetzentwürfen der Staatsregierung aufgegriffen. Dementsprechend haben sich frühere Kritikpunkte durch zwischenzeitliche Gesetzesänderungen erledigt. Ich nenne hier zum Beispiel die Streichung des Wohnungsbetretungsrechts bei Onlinedurchsuchungen. Wir werden auch weiterhin die Empfehlungen des Landesdatenschutzbeauftragten aufmerksam prüfen. Entscheidend ist für mich, dass wir stets einen sachgerechten Ausgleich vor allem zwischen den Erfordernissen der inneren Sicherheit und den berechtigten Datenschutzbelangen finden", sagte Innenminister Joachim Herrmann zum 23. Tätigkeitsbericht des bayerischen Datenschutzbeauftragten für den Berichtszeitraum 2007/2008.
Ausdrücklich widersprach Herrmann jedoch der Forderung des Landesdatenschutzbeauftragten, die dringend gebotenen Klarstellungen zum Beschäftigtendatenschutz in einem eigenen Gesetz zu regeln. "Wir sind uns einig, dass mehr Rechtssicherheit für den Datenschutz im Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Dies ist aber besser durch eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes zu leisten, wie sie auch in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vorgesehen ist. Ein eigenes Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ruft nur eine Vielzahl von Abgrenzungsproblemen hervor. Diese Kritik trifft auch den ebenfalls heute vorgestellten Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz."
Der Innenminister betonte, dass Bayern in diesem Jahr vor allem mit der Errichtung eines eigenen Landesamtes für Datenschutzaufsicht der steigenden Bedeutung des Datenschutzes in der Privatwirtschaft Rechnung getragen habe: "Das Landesamt ist die notwendige Ergänzung der Tätigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten, der für den Datenschutz bei öffentlichen Stellen zuständig ist. Das Landesamt sichert die staatliche Datenschutzaufsicht mit mehr Personal und kann so den Schutz der Bürger vor Missbrauch ihrer Daten noch besser gewährleisten. Durch die Bündelung des Sachverstandes bei einer Behörde gewährleisten wir eine bestmögliche Kontrolle über den Datenschutz".
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Datum: 02.12.2009 - 13:06 Uhr
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