Homeoffice: Gleiche Richtlinien für Arbeitssicherheit wie im Büro / TÜV Rheinland: Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice / Zutrittsrecht für Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung (FOTO)
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(ots) -
Jeder dritte Arbeitnehmer würde gerne von zu Hause aus arbeiten,
jeder zehnte macht es bereits in einzelnen Fällen. Im Zeitalter der
digitalen Vernetzung ist das Konzept Homeoffice in immer mehr Berufen
möglich und hat viele Vorteile: mehr Flexibilität, keine
zeitaufwendigen Arbeitswege und eine gute Vereinbarkeit von Beruf und
Familie. In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit
im Homeoffice. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden individuell
nach Absprache, ob und in welchem Umfang der Job in die eigenen vier
Wände verlegt werden kann. Damit die Arbeit dort genauso reibungslos
und sicher wie im Büro abläuft, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
bestimmte Regeln befolgen. Die wichtigsten Regeln geben das
Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsverordnung vor.
Individuelle Gefährdungsbeurteilung nötig
Mögliche Gefährdungen und Belastungen werden in einer
Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Um diese zu erstellen, benötigt
entweder der Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder
der Betriebsarzt ein Zutrittsrecht zur Wohnung des Arbeitnehmers. "Im
Homeoffice gelten die gleichen sicherheitstechnischen und
ergonomischen Standards wie im Büro", sagt Werner Lüth,
Fachgebietsleiter für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. "Ein
Notebook ist aus ergonomischer Sicht eher ungeeignet zum täglichen
Arbeiten", so der Experte. Ein externer Bildschirm und eine externe
Tastatur müssen in diesem Fall vom Arbeitgeber bereitgestellt,
Arbeitsmittel wie Drucker oder Aktenvernichter in geeigneten
Intervallen geprüft und gewartet werden.
Gesetzliche Unfallversicherung
Telearbeitnehmer genießen grundsätzlich den vollen Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung bei der Ausführung ihrer beruflichen
Tätigkeit. Sinnvoll für erfolgreiches, gesundes Arbeiten im
Homeoffice ist die klare Trennung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz.
Zudem sollten auch Ruhe- und Pausenzeiten bewusst eingeplant werden.
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Datum: 02.11.2016 - 10:00 Uhr
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