Plansecur-Finanztipps: Woran 2016 noch zu denken ist

Plansecur-Finanztipps: Woran 2016 noch zu denken ist

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(ots) - Vom Jahr 2017 trennen uns noch etwa zwei Monate.
Zum Ende des Jahres lohnt es sich, ein wenig Zeit für die eigenen
Finanzen zu verwenden, um keine Termine zu versäumen und keine
finanziellen Vorteile zu verschenken. Worauf Verbraucher bis zum
Jahresende achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus
Kassel zusammengestellt:

1. Gesetzliche Pflegepflichtversicherung wird von 2017 an neu
geregelt: Zum Jahresbeginn 2017 tritt die zweite Stufe des
sogenannten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Es betrifft die
gesetzliche Pflegepflichtversicherung und setzt unter anderem den
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Damit erhalten erstmals alle
Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der
Pflegeversicherung. In Zukunft werden körperliche, geistige und
psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die
Einstufung einbezogen. Mit der Umstellung der Begutachtung lösen die
Pflegegrade die bisherige Einteilung nach Pflegestufen ab. Die Reform
wird mit etwa fünf Milliarden Euro Kosten beziffert. Zur Finanzierung
wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung von
2017 an um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dies entspricht dann 2,55
Prozent beziehungsweise 2,8 Prozent für Kinderlose über 23 Jahren.
Auch nach der Novellierung deckt die gesetzliche Pflegeversicherung
die Kosten im Pflegefall nicht komplett ab: Sie ist und bleibt ein
Teilkaskoschutz. Wer sich noch in diesem Jahr für eine private
Zusatzabsicherung entscheidet, erhält einen signifikanten
Beitragsvorteil - und das ein Leben lang (siehe auch 3.).

2. Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen wird
erneut abgesenkt: Der Höchstrechnungszins, landläufig auch
"Garantiezins" genannt, wird zum Jahresbeginn 2017 erneut gesenkt;
von aktuell 1,25 Prozent auf dann 0,9 Prozent. Diese Absenkung ist


nur für Neuverträge gültig. Inwieweit der Abschluss eines solchen
Vertrages sinnvoll ist, sollte jeder Verbraucher mit einem Experten
besprechen. Keine Auswirkungen wird es auf bestehende Verträge geben.
Sie sollten in jedem Fall aufrechterhalten und bis zum geplanten
Laufzeitende bespart werden.

3. Absenkung des Höchstrechnungszinses lässt Beiträge für
notwendige Versicherungen steigen: Ein weiterer Aspekt der Senkung
des Höchstrechnungszinses ist die Auswirkung auf andere
Versicherungstypen wie Pflege-, Berufsunfähigkeits- oder
Risikolebensversicherungen. Experten schätzen, dass bei
Neuabschlüssen von 2017 an die monatlichen Beiträge je nach Alter und
Versicherungsdauer um mehr als zehn Prozent steigen können. Wer noch
eine Absicherung für diese Risiken benötigt, sollte noch in diesem
Jahr handeln. Grund für die zu erwartende Beitragssteigerung ist,
dass die Versicherer im geringeren Zinsumfeld mehr Kapital benötigen,
um Reserven aufzubauen. Diese Mittel werden gebraucht, um im
Leistungsfall die Ansprüche der Versicherten bedienen zu können.

4. Bei staatlich geförderter Altersvorsorge komplette Förderung
sichern:

a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur
Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die
Zuzahlung für 2016 kann noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres
erfolgen. Achtung: Der Zulagenantrag für das Jahr 2014 ist dem
Anbieter auch spätestens zum 31. Dezember 2016 vorzulegen. Mit
einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum
rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem
Anbieter nur noch relevante Änderungen mitzuteilen, zum
Beispiel die Geburt eines Kindes. Die Untergrenze für den
Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro
Jahr. Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn sie
gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich die Einwilligung
zur Datenübermittlung erteilt haben.

b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft
erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss
einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer
Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge
zugezahlt werden. 2016 können 22.766 Euro (45.532 Euro bei
zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen
Lebenspartnerschaften) eingezahlt werden. Von dieser Summe sind
in diesem Jahr 82 Prozent (18.669 Euro beziehungsweise 37.338
Euro für Berechtigte wie oben) steuerlich abzugsfähig. Die
Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private
Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch besserverdienende
Angestellte können die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen.

c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden
bAV-Verträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der
Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen,
Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.976
Euro (monatlich: 248 Euro) gefördert werden, sparen
Arbeitnehmer Steuern und im Regelfall
Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzlich kann in bestimmten
Fällen noch ein weiterer Betrag in Höhe von 1.800 Euro
steuerfrei in einen Versorgungsvertrag eingezahlt werden. Da es
sich bei diesen Grenzen um Jahreswerte handelt, kann selbst ein
Mitarbeiter, der mit seiner Zusage erst im Dezember begonnen
hat, noch steuerbegünstigt für das ganze Jahr in seinen Vertrag
einzahlen. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss
sie vor dem 31. Dezember 2016 erfolgen.

5. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie
(WoP) für 2016 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen
bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und
wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete)
gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die
WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich
genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder
modernisiert werden. Davon gibt es eine einmalige Ausnahme für junge
Bausparer. Wer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über das Guthaben und die
WoP verfügen.

6. Immobilienbesitzer sollten Möglichkeit der Sondertilgung
prüfen: In vielen Darlehensverträgen ist die Möglichkeit einer
jährlichen Sondertilgung vereinbart. Diese beträgt häufig fünf
Prozent der Darlehenssumme und kann im Regelfall einmal pro Jahr
geleistet werden. Nicht in Anspruch genommene Sondertilgungen können
nicht auf Folgejahre verschoben werden, sondern verfallen. Im
aktuellen Zinsumfeld ist eine Sondertilgung auch eine lohnende
Geldanlage: Während die Zinsen für Tagesgeld, Geldmarktfonds oder
Sparbuch um die null Prozent tendieren, ist der Zins für den
Immobilienkredit wesentlich teurer gewesen; selbst dann, wenn das
Darlehen in der jüngeren Vergangenheit, sprich in der
Niedrigzinsphase, abgeschlossen worden sein sollte. Der Zinsvorteil
ergibt sich aus dem Darlehenszins minus dem Zins für die jeweilige
Geldanlage.

7. Steuerklasse: Wer für 2016 noch die Steuerklasse wechseln
möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden.
Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis
auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.

1986 bis 2016: 30 Jahre Plansecur, 30 Jahre das Beste für Mensch
und Vermögen. Die Plansecur ist eine konzernunabhängige
Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung. Sie bekennt
sich seit ihrer Gründung zu ethischen Grundsätzen. Bundesweit
betreuen etwa 190 Berater mehr als 60.000 Kunden. 2015 platzierte
sich das Unternehmen beim Wettbewerb "Top Service Deutschland"
erstmals unter den Top 10. Im Jahr 2012 wurde die Plansecur erneut
mit dem Gütesiegel "Ethics in Business" als Vorreiter ethischen
Handelns ausgezeichnet.



Pressekontakt:
Weitere Informationen: Plansecur-Pressestelle, Druseltalstr. 150,
34131 Kassel, Tel.: 0561/9355-262, Fax: 0561/9355-111,
presse@plansecur.de, www.plansecur.de

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Datum: 02.11.2016 - 10:15 Uhr
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