Forschungüber Cannabiskonsum mit 25.000 Studienteilnehmern beantragt
ID: 1420027
Cannabiskonsum die Erlaubnis zur Durchführung einer
wissenschaftlichen Langzeitstudie beim Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt. Teilnehmen können
25.000 Cannabiskonsumenten mit Wohnsitz in Berlin und ausgeschlossen
sind Erstkonsumenten, Minderjährige sowie Risikoprobanden (z.B.
abhängiger Konsum oder psychische Störungen). Vorgesehen ist die
Abgabe von Cannabisblüten über Apotheken bis monatlich 30 Gramm
(entspricht bis 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol).
Forschungsleiter Prof. Dr. Dr. Thomas Schnell:
"Cannabis als Rauschdroge wurde von der Forschung weitgehend
vernachlässigt, abgesehen von spezifischen Subgruppen, die im
Gesundheitssystem auffällig werden, indem sie entweder eine
Abhängigkeit von Cannabis entwickelt haben, oder an einer schweren
psychischen Störung leiden. Diese pathologisch auffälligen Subgruppen
stellen allerdings den geringsten Anteil an der Gesamtgruppe von
Cannabiskonsumenten dar. Die meisten Konsumenten scheinen weder eine
Abhängigkeit noch eine klinisch relevante psychische Störung zu
entwickeln. Inwiefern der Cannabiskonsum bei diesen gesunden
Konsumenten wirksam wird - abgesehen von der akuten Rauschwirkung -
sollte von daher intensiver beforscht werden."
Geschäftsführender Gesellschafter Marko Dörre:
"Primäres Ziel unserer Forschung ist es explizit nicht, den
legalen Konsum von Cannabis zu Genusszwecken zu protegieren. Wir
wollen durch die kontrollierte Abgabe und das daraus resultierende
Wissen über Art und Zusammensetzung von Cannabis detailliertere
Kenntnisse zu Folgewirkungen des Konsums erzielen. Die Studie steht
damit nicht in Diensten des Drogenkonsums. Im Gegenteil, es geht um
wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn sowie um die Förderung von
Abstinenzmotivation der Konsumenten."
Pressekontakt:
Forschungsinitiative Cannabiskonsum GmbH
Friedrichstraße 171, 10117 Berlin
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Datum: 03.11.2016 - 10:26 Uhr
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Mit Modellprojekten zur wissenschaftlichen Untersuchung von konsum können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden. Die Regierungsparteien in mehreren Bundesländern sprechen sich für die Durchführung aus. Im schwarz-grün-gelben Koalitionsvertrag von Schleswig-Holstein ist etwa vereinbart: "
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