Enorme Belastung für den deutschen Mittelstand: Strompreise ab 2017 auf Rekordniveau
Hannover, 03.11.2016. Die Strompreise werden auch im kommenden Jahr weiter steigen. Zwar steht der Stromerzeugerpreis auf anhaltend niedrigem Niveau, durch eine entsprechende Erhöhung der EEG-Umlage um 8,3 Prozent steigen die Stromkosten ab 2017 jedoch auf ein Rekordniveau. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) warnt vor einer zu starken Belastung für den deutschen Mittelstand. Insbesondere energieintensive Unternehmen sind im nationalen und internationalen Wettbewerb durch die massiven Kosten im Nachteil. Arbeitsplätze sind in Gefahr.
• Abgabe-Bestimmungen gefährden Arbeitsplätze im Mittelstand
Hannover, 03.11.2016. Die Strompreise werden auch im kommenden Jahr weiter steigen. Zwar steht der Stromerzeugerpreis auf anhaltend niedrigem Niveau, durch eine entsprechende Erhöhung der EEG-Umlage um 8,3 Prozent steigen die Stromkosten ab 2017 jedoch auf ein Rekordniveau. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) warnt vor einer zu starken Belastung für den deutschen Mittelstand. Insbesondere energieintensive Unternehmen sind im nationalen und internationalen Wettbewerb durch die massiven Kosten im Nachteil. Arbeitsplätze sind in Gefahr.
„Die jährliche Erhöhung der EEG-Umlage und der Netzgelte allein sind schon eine große Belastung, mit der zusätzlichen dramatischen Erhöhung der KWK-Umlage ab dem kommenden Jahr werden die Stromkosten endgültig zu einem kritischen Kostenfaktor für mittelständische Unternehmen“, erklärt VEA-Geschäftsführer Christian Otto. Die EEG-Umlage steigt ab dem 1. Januar 2017 auf 6,88 ct/kWh. Die KWK-Umlage wird auch für Mengen ab 1 Mio. kWh in voller Höhe fällig. Die Netzentgelte erhöhen sich im Bundesdurchschnitt um 9 Prozent. Durch nationale Bestimmungen erhöhen sich die Kosten und bedingen eine verschlechterte Ausgangsposition deutscher Mittelständler im nationalen und internationalen Wettbewerb. Zehntausende Arbeitsplätze im für den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtigen Mittelstand sind bedroht.
Zusätzlich überlegt die Bundesnetzagentur derzeit, die Flexibilitätsregelungen bei der atypischen Netznutzung abzuschaffen. Durch diese Regelungen werden bisher jene Unternehmen belohnt, die ihren individuellen Energiebedarf so steuern, dass er nicht in das Höchstlastzeitfenster der Netzbetreiber fällt, dadurch das Netz entlastet und Netzentgelterhöhungen entgegenwirkt.
„Die intensiven Bemühungen von Unternehmen zur Flexibilisierung der eigenen Stromabnahme werden mit der Abschaffung der Atypik wieder einmal abgestraft“, erklärt Otto. Der Mittelstand gewinnt mehr und mehr den Eindruck, dass eine Energiewende ohne ihn stattfinden soll. Aussagen der Politik, z. B. der stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Bärbel Höhn, dass sich Unternehmen über kreative Prozesse die Netzentgeltermäßigung erschleichen, führen dazu, dass sich viele Unternehmen nicht mehr mit der Energiewende identifizieren können.
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Seit über 60 Jahren berät der VEA Unternehmen aus der mittelständischen Wirtschaft und des öffentlichen Sektors in allen Fragen der Energiekostenreduzierung und des Energiemanagements. Mehr als 4.500 Mitglieder im gesamten Bundesgebiet vertrauen auf die hohe Fachkompetenz und Unabhängigkeit des VEA bei der Strom- und Gasbeschaffung, beim Prüfen von Rechnungen und Verträgen sowie der Energie-Effizienz. Die vom Bundesverband veröffentlichten Preisvergleiche geben regelmäßig einen fundierten Überblick über die Preisentwicklungen auf dem Energie- und Wärmemarkt.
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Datum: 03.11.2016 - 12:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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