Landbell gewinnt Bayern dazu - Wettbewerb bei der Abfallverwertung nimmt zu
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"Jetzt kommt wieder Dynamik in den Wettbewerb um den Grünen Punkt. Wir rechnen in Kürze mit der Zusage weiterer Bundesländer. Unser Ziel von insgesamt zehn Prozent Marktanteil rückt damit in greifbare Nähe." "Bayern macht den Weg frei für Mitbewerber um den ‚Grünen Punkt’ - Konkurrenz belebt das Geschäft. Dieser Wettbewerb wird die Kosten der Abfallentsorgung senken und damit die Handels- und Verbraucherpreise langfristig verbilligen", kommentiert Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf die Entscheidung seines Ministeriums.
Mit der Zulassung im inzwischen dritten Bundesland könnten Unternehmen aus ganz Deutschland nun einen noch grösseren Anteil ihrer Verpackungen als bislang über Landbell entsorgen und verwerten lassen. Dieser Anteil errechnet sich aus dem Bevölkerungsanteil der Bundesländer, in denen Landbell bereits zugelassen ist. Mit Hessen (7,38 Prozent), Hamburg (2,11 Prozent) und Bayern (15,06 Prozent) könne jedes Unternehmen inzwischen 24,55 Prozent seiner Verpackungstonnagen über Landbell entsorgen lassen. Mit jeder weiteren Bundesland-Zulassung von Landbell vergrössere sich der Anteil entsprechend. Für die Endverbraucher hingegen ändere sich bei der Mülltrennung nichts. Sie entsorgen die mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichneten Verpackungen weiter über die dafür vorgesehenen Behältnisse wie Gelbe Tonne oder Gelber Sack.
Trotz des verbesserten Wettbewerbs bei der Verpackungsentsorgung unterliege der Grüne Punkt-Müllkonzern nach Angaben des Bundeskartellamtes http://www.bundeskartellamt.de wegen seiner monopolartigen Stellung weiterhin der Missbrauchsaufsicht. Vor allem werde das Kartellamt darauf achten, dass es bei der Preiskalkulation des DSD nicht zu Quersubventionierungen komme. Als Beispiel nannten die Wettbewerbshüter Gesamtumsatzrabatte, die sowohl Verkaufs- als auch Transportverpackungen abdeckten.
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmwonline.de begrüsst die neue Wettbewerbsdynamik in der Abfallwirtschaft, sieht aber nach wie vor den Gesetzgeber gefordert, die Verpackungsverordnung den neuen Verhältnissen anzupassen und bessere Bedingungen für den Wettbewerb zu schaffen. Noch immer werde die Marktmacht des DSD durch rechtliche Vorschriften künstlich am Leben erhalten. Dies erschwere technische Innovationen, zugleich blieben ökonomische Anreize für mehr Kosten- und Ökoeffizienz bei der Verpackungsentsorgung auf der Strecke.
So ist die Zulassung eines DSD-Konkurrenzsystems nach der Verpackungsverordnung nur dann möglich, wenn es ein flächendeckendes haushaltsnahes Erfassungssystem in einem Bundesland vorhält. "Dieses Flächendeckungsdiktat behindert und verzögert den Marktzutritt von Wettbewerbern des Dualen Systems, ohne dass es einen stichhaltigen umweltpolitischen Grund dafür gibt", kritisiert BVMW-Präsident Mario Ohoven.
Die logistische und technische Seite der Verpackungsverordnung könne man nicht mit bürokratischem Dirigismus steuern. Dies sei Sache des Wettbewerbs der Ideen, Logistiksysteme und Innovationen. Um Marktmechanismen im Umweltschutz durchzusetzen, müsse der Staat sein Augenmerk stärker als bisher auf die vollständige Umsetzung des Verursacherprinzips richten, betont Ohoven.
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Datum: 24.11.2004 - 15:47 Uhr
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