DB und Betriebsrat einigen sich auf Eckpunkte zu neuem Arbeitnehmerdatenschutz
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DB und Betriebsrat einigen sich auf Eckpunkte zu neuem Arbeitnehmerdatenschutz
- Konzernbetriebsrats-Vorsitzender Kirchheim: "Sinnvolles Datenschutzqualitätsmanagement"
Berlin, 2. Dezember 2009 - Der Vorstand der Deutschen Bahn und der Konzernbetriebsrat haben sich auf Eckpunkte zu einem neuen Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Ziel dieser Vereinbarung ist, den Schutz der Arbeitnehmerdaten deutlich zu verbessern. "Wir sind froh, diese gute Basis für einen besseren Arbeitnehmerdatenschutz gemeinsam gelegt zu haben. In einem weiteren Schritt werden wir im kommenden Jahr eine detaillierte und endgültige Konzernbetriebsvereinbarung abschließen. Schließlich haben wir die Lehren aus der Vergangenheit gezogen", sagte Gerd Becht, DB-Vorstand Compliance, Datenschutz und Recht. Auch der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats, Günter Kirchheim, sieht in der Vereinbarung den Grundstein für ein "sinnvolles Datenschutzqualitätsmanagement zum Schutz der Beschäftigten". Der für das Personalressort verantwortliche Vorstand Ulrich Weber ergänzt: "Uns war wichtig, die Eckpunkte zusammen mit dem Betriebsrat zu erarbeiten, um wieder Vertrauen zu schaffen. Auch die konkrete Ausgestaltung werden wir gemeinsam vornehmen. Dabei kommt es darauf an, die Interessen unserer Mitarbeiter und betriebliche Erfordernisse in eine ausgewogene Balance zu bringen."
Die Eckpunkte machen grundlegende Feststellungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten. Danach dürfen beispielsweise keine Daten von Mitarbeitern außerhalb der vorgesehenen Systeme gespeichert werden. Bei Bewerbern werden nur Daten verwendet, die unmittelbar von diesen stammen. Dazu gehören Daten, die Bewerber in eine Jobbörse eingestellt oder einem Personalvermittler übergeben haben. Bei Einführung oder Änderungen von ITSystemen sind Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen umfassend zu wahren.
Zudem wird der zentrale Datenschutz stark ausgebaut und zusätzlich um dezentrale Datenschutzverantwortliche ergänzt. Diese Mitarbeiter sollen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in den Geschäftsfeldern und Tochtergesellschaften sicherstellen. Bis zum Abschluss einer Konzernbetriebsvereinbarung wird unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter eine Ausgestaltung der dezentralen Datenschutzorganisation erfolgen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Konzern im internationalen Bereich zu einer für die jeweilige Landesgesetzgebung vorbildlichen Handhabung des Datenschutzes.
Jens-Oliver Voß
Leiter Kommunikation
Compliance, Datenschutz und
Recht
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Datum: 02.12.2009 - 22:49 Uhr
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