Lausitzer Rundschau: Das falsche Symbol
Zum Streit um Kinderehen
ID: 1420457
Kampf um die Herzen der AfD-Wähler nun ein weiteres Symbolthema vor:
die Kinderehe. Und die SPD-Bundestagsfraktion macht aus
unerfindlichen Gründen munter mit. Mit politischen Symboldebatten ist
es so eine Sache. Sie widmen sich oft keinem echten, sondern nur
einem empfundenen Problem. Manchmal wird das Problem auch nur wegen
der losgetretenen Debatte überhaupt wahrgenommen. Fast immer wird
vereinfacht, so wie auch jetzt, wo einfach alles als Kinderehe
bezeichnet wird, was unter 18 Jahre alt ist. Die Lösung richtet dann
oft mehr Schaden als Nutzen an, weil sie außer dem Symbol auch noch
vieles andere trifft. So auch hier. Ganz abgesehen davon, dass die
Volljährigkeitsgrenze willkürlich gezogen ist - Mädchen wie Jungen
sind schon einige Jahre vorher geschlechtsreif und oft auch
verantwortungsbereit. Manche bekommen sogar schon Kinder. Das soll
selbst in den besten Familien vorkommen. Warum soll man einer
17-Jährigen in einer solchen Situation untersagen, ihren Partner zu
heiraten, egal ob der ebenfalls 17 ist oder 25? Würde das die
Betreffende nicht sogar schützen und ihr zum Beispiel einen
Unterhaltsanspruch geben? Um Zwangshochzeiten geht es gar nicht. Die
sind schon verboten. Gegen sie muss man seitens der Behörden aber
aufmerksamer als bisher vorgehen. Denn die Frauen, die in solchen
Gefängnissen mitten unter uns leben, können sich kaum selbst daraus
befreien. Bei echten Kinderehen, also mit Partnern, die nicht in die
Kategorie Jugendliche fallen, reicht eine rechtliche Klarstellung, um
auch die letzten Schlupflöcher dichtzumachen. Ein generelles
Eheverbot für alle Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren aber hieße,
das Kind mit dem Bade auszuschütten. Es würde vermutlich in
grundgesetzlich garantierte Persönlichkeits- und Freiheitsrechte
eingreifen. Und wenn es sich nur, wie offenbar überlegt wird, auf im
Ausland geschlossene Ehen erstrecken sollte, auch in die
verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung mit deutschen
Jugendlichen. Es wäre zudem eine Änderung ohne Not. Die bisherige
Regelung, die vor der geplanten Eheschließung mit einem oder unter
zwei Minderjährigen auf Antrag eine Prüfung und Genehmigung durch die
Familiengerichte vorsieht, genügt vollkommen der Anforderung, dass es
eine Kontrolle von außen geben muss, die die Mädchen vor jedem Zwang
schützt. Und darum kann es einzig doch nur gehen. Die geplante
Wiedereinführung des Verbots einer religiösen Voraustrauung ist
vernünftig, weil sie diesen Gesichtspunkt der Kontrolle verstärkt.
Die Notwendigkeit von CSU, CDU und Teilen der SPD, Themen zu finden,
an denen sich die klare Abgrenzung zum politischen Islam möglichst
einprägsam demonstrieren lässt, ist ein verständlicher, aber kein
hinreichender Grund, etwas Unvernünftiges zu beschließen. Jedenfalls
sollte es für Justizminister Heiko Maas, der den Gesetzentwurf
vorlegen muss, kein Grund sein.
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Lausitzer Rundschau
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Datum: 03.11.2016 - 21:37 Uhr
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