So hilft der Fiskus bei der Kinderbetreuung
Professionelle Kinderbetreuung kostet Geld. Aber: Eltern können die Kosten hierfür in ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Je nachdem kann so eine kräftige Steuerersparnis möglich sein.
Steuerberater Dill: So hilft der Fiskus bei der Kinderbetreuung(firmenpresse) - Ob nun beide Eltern nach der Geburt eines Kindes schnell wieder arbeiten möchten (bzw. müssen) oder ob das Kind bei einem alleinerziehendes Elternteil aufwächst: Eine professionelle Kinderbetreuung erleichtert heutzutage vielfach die Vereinbarung von Familie und Beruf.
Doch die Unterbringung in einem Hort, Kindergarten oder bei einer Tagesmutter ist nicht immer billig. Aber: Immerhin zwei Drittel der Ausgaben hierfür können steuermindernd geltend gemacht werden. „Eltern können die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben ansetzen – bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind und Jahr“, sagt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg.
An diesen Sonderausgaben-Abzug sind jedoch bestimmte Voraussetzungen gestellt. „Die Unterstützung vom Finanzamt gibt es nur für ein Kind, das nicht älter als 13 Jahre alt ist und zum Haushalt gehört“, erläutert der Steuerexperte. Ob es sich um ein eigenes Kind oder ein Pflegekind handelt, spielt dagegen keine Rolle.
Vorsicht geboten ist dagegen stets bei den Verpflegungskosten. Diese können in der Regel nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Welche Kosten als Sonderausgaben abzugsfähig sind
Zu den steuerlich absetzbaren Betreuungskosten gehören u.a. Aufwendungen für die Unterbringung in bzw. bei: Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen, Kinderkrippen, Ganztagspflegestellen sowie Tages- und Wochenmüttern.
Außerdem können Betreuungskosten geltend gemacht werden für die Beschäftigung von: Kinderpflegern, Erziehern, Haushaltshilfen zur Kinderbetreuung sowie einer Aufsicht für das Kind bei den Hausaufgaben.
Apropos Hausaufgaben: „Leider nicht abziehbar sind Kosten für Nachhilfe, Musikunterricht oder vergleichbare Unterrichtsleistungen“, schränkt der Limburger Steuerberater ein. Die gleiche Einschränkung gilt auch für Freizeitaktivitäten wie z.B. den wöchentlichen Reitunterricht oder die Mitgliedschaft im Fußballverein.
Kinderbetreuung durch nahe Angehörige
Wer seine Kinder durch nahe Angehörige betreuen lässt, muss für einen Sonderausgaben-Abzug auf ganz klare und eindeutige Vereinbarungen verweisen können. Diese müssen zudem dem so genannten Fremdvergleich standhalten. „Lebt die Großmutter mit im Haushalt und passt in der Abwesenheit der Eltern auf ihre Enkel auf, wird das Finanzamt in der Regel keine Sonderausgaben anerkennen“, so Steuerberater Dill. Denn dann geht das Amt von einer familiengerechten Grundlage für die Betreuung aus.
Und was ist mit einem Au-pair? Das lebt schließlich auch im eigenen Haushalt. „Die Aufwendungen hierfür müssen unterschieden werden“, erklärte der Limburger Steuerfachmann. Zum einen nämlich in die nicht abziehbaren Aufwendungen für Hausarbeiten, die das Au-pair erledigt, und zum anderen in durchaus abziehbare Kosten für die Kinderbetreuung. Entweder müssen Eltern dann den genauen Umfang der Kinderbetreuung dem Finanzamt gegenüber nachweisen. Oder sie setzen einfach pauschal 50% der Au-pair-Kosten als Kinderbetreuungskosten an. „Damit hat das Finanzamt normalerweise kein Problem“, so der erfahrene Steuerberater aus Limburg.
Um die Kinderbetreuungskosten geltend zu machen, ist eine Rechnung über die erbrachte Leistung unabdingbar. Und Vorsicht: Das Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht an. Überweisen Sie den Rechnungsbetrag also auf das Konto des Leistungserbringers (per Einzelüberweisung, Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).
Wir beantworten gerne alle weiteren Fragen rund um die Kinderbetreuung und die steuerliche Geltendmachung der Kosten hierfür: info/at/dillsteuer.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
kinderbetreuung
einkommensteuererklaerung
sonderausgaben
eltern
kind
kinder
kindergarten
hort
beruf
steuerberater
finanzamt
fiskus
erzieher
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Klassische Steuerberatung besteht in der Einordnung von Lebenssachverhalten in gesetzliche Normen. Zu den Dienstleistungen von Steuerberater Wolfgang Dill in Limburg gehören daher unter anderem: Steuererklärung für Privatpersonen, Jahresabschluss für Unternehmen, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchführung, Erbschafts- und Nachfolgeberatung, Finanz- und Vermögensplanung und vieles mehr.
Dill Revisions- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH
Steuerberatungsgesellschaft
Lindenstr. 3
65553 Limburg – Dietkirchen
Tel.: 06431 / 97 31 31 – 0
Fax: 06431 / 97 31 31 – 21
eMail: info(at)dillsteuer.de
Martin H. Müller
Satzbaustein GmbH
Luxemburger Straße 124/208
50939 Köln
Telefon 0221/41 76 59
eMail: redaktion(at)satzbaustein.de
Datum: 07.11.2016 - 15:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1421400
Anzahl Zeichen: 3940
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martin H. Müller
Stadt:
65553 Limburg
Telefon: 06431 / 97 31 31 – 0
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 2337 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"So hilft der Fiskus bei der Kinderbetreuung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Steuerberater Wolfgang Dill - Dill Revisions- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Über eine Millionen Kinder hierzulande besuchen eine private Schule. Das kann verschiedene Gründe haben: Einige Eltern bevorzugen pädagogische Lernkonzepte abseits der „klassischen“ staatlichen Angebote, wie zum Beispiel Waldorf oder Montessori, wieder andere legen für sich und ihre Kinder b
So bleibt bei der Firmenparty der Fiskus draußen! ...
Bereits seit 2015 sieht der Fiskus für Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflüge, Jubiläums- oder Weihnachtsfeiern einen Freibetrag in Höhe von 110 Euro vor. „Erst wenn die Kosten pro Teilnehmer diesen Betrag übersteigen, wird auf die Differenz Lohnsteuer fällig“, sagt Steuerberater Wol
Damit Sie das Finanzamt daheim in Ruhe arbeiten lässt ...
Wie streng es das Finanzamt mit den Regeln rund um das häusliche Arbeitszimmer nimmt (und auch nehmen darf), zeigen immer wieder die Entscheidungen der Finanzgerichte und insbesondere des Bundesfinanzhofs (BFH) zu diesem immer wieder umstrittenen Thema. „Dabei gibt es durchaus Gestaltungsspielrä
Weitere Mitteilungen von Steuerberater Wolfgang Dill - Dill Revisions- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH
Rückblick, Überblick, Durchblick: Die Steuer News 2016. ...
Auch das Thema Steuern unterliegt einem stetigen Wandel. Manchmal machen sich diese positiv im Geldbeutel eines Bürgers bemerkbar, jedoch leider auch hin und wieder mal negativ. Für Laien ist es meist schwierig durchzublicken. Denn, erhält man an der einen Stelle eine Steuererleichterung, fä
Rentenerhöhung: Freude oder Steuerlast? ...
Viele Menschen freuen sich auf ihren wohlverdienten Ruhestand. Heutzutage sind Rentner rüstig und mobil und somit lässt es sich auch nach den oftmals anstrengenden Arbeitsjahren noch ganz gut leben - soweit das Finanzielle stimmt. Die ganze Zeit über haben die meisten Arbeitnehmer dafür ein Lebe
Familiennachwuchs kommt? Vergessen Sie vor lauter Freude die finanzielle Planung nicht! ...
Schwanger? Das ist in den meisten Fällen ein Grund zur Freude. Und von da an, wird sich für die Betroffenen das Leben von Grund auf ändern. Schon in den ersten Wochen kämpfen viele mit Morgenübelkeit und Müdigkeit, dies sind die ersten kleinen Veränderungen. Die Großen folgen dann unaufhalts
Ja ist denn jetzt schon 31. Mai? Die Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung rückt wieder unaufhaltsam näher. ...
Denn wer steuerpflichtig ist , muss bis Ende Mai seine Steuererklärung einreichen. Wer bei der Erstellung Hilfe in Anspruch nimmt, zum Beispiel vom Lohnsteuerhilfeverein, der hat bis zum 31. Dezember Zeit seine Steuererklärung abzugeben. Fehler in der Steuererklärung: Wussten Sie, dass Jahr




