Lausitzer Rundschau: Ruinöser Steuerwettbewerb
Zu den Steuertrick-Vorwürfen gegen BASF
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genutzt haben soll, um seine Steuerlast zu verringern, sind bereits
geschlossen. Andere sind identifiziert und sollen in der nächsten
Zeit dichtgemacht werden. Daher ist es in vielen Punkten eine
Anklage, die in die Vergangenheit gerichtet ist, die der grüne
Finanzexperte im Europaparlament, Sven Giegold, da erhebt. Mit dem
anklagenden Ton ist es ohnehin so seine Sache. Kann man es wirklich
einem Unternehmen zum Vorwurf machen, wenn es die geltenden
Möglichkeiten des Steuerrechtes nutzt, um die Last seiner Abgaben zu
reduzieren? Ist es nicht vielmehr die Aufgabe der Manager, genau dies
zu tun? Wohl gemerkt: Dies gilt nur, wenn sich die Steuerabteilung an
Recht und Gesetz hält. Die Verantwortung dafür, dass weltweit
operierende Konzerne immer wieder eine lächerlich geringe
Steuerschuld haben, liegt nicht bei der BASF, nicht bei Ikea oder
Fiat. Auch nicht bei dem Unternehmen, das das unappetitliche Spiel
der Gewinnmaximierung zur Gierbefriedigung der Aktionäre auf die
Spitze getrieben hat: Apple. Schuld daran haben die Finanzminister
der Länder, die mit den Privilegien, Schlupflöchern und
Sonderabsprachen die weltweit tätigen Konzerne in ihr Land locken
wollen. Sie erhoffen sich davon Jobs, Prestige und Steuereinnahmen -
auch wenn bei Konzernniederlassungen im Briefkastenfirmen-Format in
der Regel nicht viel Glanz hängen bleibt. Seit Jahren drängt zum
Beispiel Deutschland auf Reformen. Die Gegner sitzen übrigens nicht
auf den Cayman-Inseln oder den Bahamas, sondern in einigen anderen
EU-Hauptstädten. Es hat sich zwar schon einiges getan. Doch noch
immer bewegen sie sich zu wenig. EU-weit klaffen die Sätze für die
Besteuerung von Unternehmensgewinnen auseinander. Ein gemeinsamer
Satz bei der Körperschaftsteuer in der EU ist auf Jahre hinaus
undenkbar. Vielleicht noch wichtiger als die reinen Steuersätze ist
etwas anderes: Überfällig ist, dass sich die EU-Staaten auf Regeln
für die Bemessungsgrundlage einigen. Ziel muss es sein, dass
steuerpflichtige Gewinne EU-weit nach den gleichen Kriterien
definiert werden. Nur so kann dem unappetitlichen Teil des
Steuerwettbewerbs, der vielfach auf Sonderabsprachen zwischen
Konzernen und Steuerbehörden basiert und nicht transparent ist, der
Garaus gemacht werden.
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Datum: 08.11.2016 - 20:05 Uhr
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