Nicht nur Jahrgang 1972 kann Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung nachzahlen
Schulbesuch über den 16. Geburtstag hinaus bis zum 17. Lebensjahr berechtigt zu außerordentlicher Beitragszahlung ins gesetzliche Rentensystem. Zulässige Obergrenze derzeit 13.912,80 Euro.
Würden heute vierzehntausend Euro nachgezahlt, wird die Altersrente ab 67 etwa zweiundsechzig Euro monatlich höher ausfallen. So ein Versprechen lockt nicht, vermutlich. Tritt allerdings in jüngeren Jahren durch Unfall oder Krankheit, plötzlich oder schleichend, Invalidität ein, kann die Auswirkung um ein Vielfaches höher sein. Andere kalkulieren, ob sie durch Nachzahlung schneller eine Mindestwartezeit erfüllen oder die für frühere Altersrenten erforderlichen 35 / 45 Jahre erreichen - diese freuen sich darüber, doch noch zwölf zusätzliche Monate für etwas mehr als tausend Euro einkaufen zu können.
Meist haben Großeltern, Eltern und Paten mehr finanziellen Spielraum als ihre nachzahlungsberechtigten 17- bis 45-jährigen 'Kinder'. Folglich könnten insbesondere sie finanziell etwas für nahe oder ferne Rentenerwartungen tun. Der 'Praxis-Bericht Hannah S.' erläutert Risiken und Chancen aus Sicht und langjähriger Erfahrung der Karlsruher Rentenberater, die ganz bewußt eine 'Mehrgenerationen-Beratung' durchführen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
VOGTS | Rentenberater - Rechtsbeistände für Sozial- und Rentenrecht, Versorgungsausgleich : Markus Vogts, Astrid Koser, Alfred Brosy
Beratung zur sozialen, betrieblichen und privaten Sicherung; Vertretung gegenüber Behörden und vor Sozial- und Landessozialgerichten, Vertretung vor Familiengerichten bei Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen zum Versorgungsausgleich und bei Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung; Gutachten für Anwälte, Gerichte und private Auftraggeber; Vorträge zum Versorgungsausgleich.
Rintheimer Str. 59, 76131 Karlsruhe
Datum: 10.11.2016 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1422901
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Ansprechpartner: Markus Vogts
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Karlsruhe
Telefon: 0721 2766840
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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