Parkhaus: Schrankenanlagen mindestens einmal jährlich prüfen / TÜV Rheinland: Personen und Fahrze

Parkhaus: Schrankenanlagen mindestens einmal jährlich prüfen / TÜV Rheinland: Personen und Fahrzeuge schützen / Technik und Gefahrenstellen kontrollieren (FOTO)

ID: 1423391

(ots) -
Für viele Autofahrer sind sie ein lästiges Hindernis:
Schrankenanlagen in Parkhäusern. Diese erfüllen jedoch wichtige
Aufgaben - sie regeln beispielsweise den Verkehrsfluss und erfassen,
wenn alle Stellplätze belegt sind. Die Europäische Produktnorm DIN EN
13241-1 legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen an Schranken
fest. Demnach sollen Schranken in erster Linie eine sichere Zufahrt
für Fahrzeuge gewährleisten. Die Norm fordert auch, dass neben den
Durchfahrbarrieren genügend Raum für Fußgänger bleiben muss.
Betreiber von Parkhäusern sind rechtlich für die Funktionstüchtigkeit
der Schranken verantwortlich. Wer sich hier bewegt, kann sich also
grundsätzlich sicher fühlen. Trotzdem ist Vorsicht geboten, da
Autofahrer an Schranken möglicherweise abgelenkt sind oder zu schnell
anfahren und Passanten eventuell spät bemerken. Auch an geöffneten
Schranken gilt es, aufmerksam zu sein und nach Warnschildern Ausschau
zu halten.

Sicherheit geht vor

Der Mechanismus, dass Schranken sich im richtigen Moment sowie in
einem moderaten Tempo heben und senken, wird normalerweise von
Induktionsschleifen im Asphalt gesteuert. "Sie registrieren ein
metallisches Fahrzeug und leiten danach die entsprechende Bewegung
ein", erläutert Ralf Korsten, Experte für Prüfungen von automatischen
Schranken bei TÜV Rheinland. Sobald sich Personen oder Autos unter
der Schranke befinden, wird die Schließkraft reduziert, so dass diese
in der Regel nicht getroffen werden. Lässt sich eine Schranke nicht
mehr öffnen oder der Balken senkt sich unkontrolliert, kann das zu
hohen Sicherheitsrisiken führen. Damit die installierten
Vorrichtungen zuverlässig funktionieren, werden sie regelmäßig, das
heißt mindestens einmal im Jahr geprüft, und anschließend mit einer
entsprechenden Prüfplakette versehen. Diese gibt den Zeitpunkt der


nächsten Prüfung vor.

Bestandteile der Prüfung

Sowohl bei Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung als
auch bei Prüfungen nach der Arbeitsstättenverordnung wird eine
sogenannte Ordnungsprüfung durchgeführt: Dazu gehören die richtige
Dokumentation entsprechend Normen und Richtlinien, das Typenschild
mit technischen Daten, die CE-Kennzeichnung sowie der Nachweis über
Betriebs- und Montageanleitungen. Darüber hinaus wird die Technik
kontrolliert. "Die Tragfähigkeit des Fundaments beziehungsweise die
Standfestigkeit der Schranke ist genauso wichtig wie ihre elektrische
Sicherheit", so Korsten. Die Experten vergewissern sich auch, dass
Warnhinweise vorhanden und Gefahrenstellen wie beispielsweise eine
neu errichtete Mauer gekennzeichnet sind.



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Datum: 11.11.2016 - 10:00 Uhr
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