Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen: So profitieren sie davon
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Bei Altverträgen gilt das "ewige Widerrufsrecht"
Ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 07.05. 2014, beruft sich auf die Tatsache, dass Kunden bei Vertragsabschluss nicht ausführlich über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden ( Az. IV ZR 76/11, vom 29.07. 2015 ? Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14). In einigen Fällen wurden die Verbraucherinformationen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen dem Kunden erst mit der ausgestellten Police übermittelt. Wenn nicht innerhalb der nächsten 30 Tage Widerruf eingelegt wurde, galt der Vertrag als abgeschlossen.
Widerrufsbelehrungen, die nicht den gesetzlichen Verordnungen entsprechen, sind unwirksam und somit von der 30-tägigen Widerrufsfrist ausgeschlossen. Beispielsweise ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, wenn diese nicht ,,drucktechnisch deutlich hervorgehoben? ist.
Bei erfolgreichem Widerspruch kann der Versicherungsnehmer die Rückzahlung von Rückkaufswert, Prämien und ggf. der Kapitalsertragssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag verlangen.
Warum sich ein Widerspruch lohnt?
Die damaligen Verträge sind aus heutiger Sicht nicht mehr lukrativ. Damals lockte man mit verschiedenen Vertragskomponenten, die heute überholt und teuer erscheinen. Man nutzte die Chancen des Policenmodells aus und händigte dem Kunden die vollständigen Vertragsdokumente erst nach Vertragsabschluss aus. Dies gilt heute als unzulässig. Gegenwärtige Vertragsangebote zur Vorsorge sind vielfältiger und kundenfreundlicher.
Lassen sie sich nicht von komplizierten Vertragsklauseln verunsichern.
Der DFMS (www.finanzmarktschutz.de), bietet hier eine kostenfrei Überprüfung für jeden betroffenen Versicherungsnehmer.
Das Wichtigste in Kürze.
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Datum: 14.11.2016 - 11:45 Uhr
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