VW: Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
In einer zweiten Case Study widmen sich wieder zwei ausgewiesene Spezialisten der Aufbereitung des VW-Skandals.
Die Form einer Case Study wurde wegen der fundierten und gleichwohl plastischen Form der Gegenüberstellung der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Sicht gewählt.

(firmenpresse) - In einer zweiten Case Study widmen sich wieder zwei ausgewiesene Spezialisten der Aufbereitung des VW-Skandals.
Die Form einer Case Study wurde wegen der fundierten und gleichwohl plastischen Form der Gegenüberstellung der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Sicht gewählt.
Heute widmen sich die Autoren der Frage, ob der Aufsichtsrat verpflichtet ist, den VW-Vorstand zu verklagen? Dieser Schritt könnte schon deshalb notwendig sein, um als Aufsichtsrat nicht selbst in Gefahr zu geraten, in die Haftung genommen zu werden. Und weiter wird die Frage untersucht: ob in diesem Fall eine D&O-Versicherung greifen wird?
Autoren: RA Dr. Christian Rolf, Partner Willkie Farr & Gallagher
Michael Hendricks, Standing Legal Counsel für die Howden Germany GmbH .
Die Case Study wurde in Zusammenarbeit folgender Fachmedien erstellt: Director`s Channel, Management-Blog der Wirtschaftswoche, GmbHG-Kommentar.
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Datum: 15.11.2016 - 13:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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München
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart: Kooperation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.11.2016
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