Reform des Unterhaltsvorschusses holt viele Familien aus Hartz IV
ID: 1425343
e.V. begrüßt ausdrücklich den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts,
den Unterhaltsvorschuss auszuweiten.
Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: "Die Entscheidung des
Bundeskabinetts, die Begrenzung der Bezugsdauer des
Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die
Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu
erhöhen, ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei
Alleinerziehenden. So werden künftig zusätzlich etwa eine
Viertelmillion Kinder unterstützt. Das wird einen spürbaren Anteil
von Alleinerziehenden aus dem Hartz IV-Bezug und damit aus einem
bedrückenden Kontroll- und Sanktionssystem holen. Das ist die erste
wirkliche Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder seit langem.
Diese wichtige Reform darf nicht an kleinkarierten Streitigkeiten
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Finanzierung scheitern.
Es muss möglich sein, dass diese Reform bereits ab dem 1. Januar 2017
in Kraft tritt."
Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei
Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt
oder in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der
Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes
Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder
Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er
altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab 2017 soll der
Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden.
Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.
Pressekontakt:
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Ansprechpartnerin: Svenja Stickert
Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin
Telefon (030) 21 48 09-20
Fax (030) 21 48 09-99
E-Mail stickert@dksb.de
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Datum: 16.11.2016 - 14:23 Uhr
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