German Pellets: Vorsicht vor Rückforderungen
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Hatten Anleger der German Pellets Genussrechte GmbH ihre Genussrechte 10/15 in Genussscheine der German Pellets GmbH umgetauscht, erhielten sie dafür einen Barausgleichsbetrag. Diesen Betrag will der Insolvenzverwalter von den Anlegern zurückfordern ?Der Versuch, die Insolvenzmasse auf diesem Wege zu erhöhen, ist ungeheuerlich. Die Anleger haben schließlich bereits mit hohen Verlusten zu kämpfen. Sie brauchen keine weiteren Lasten auf ihren Schultern?, so der DFMS Geschäftsführer (www.finanzmarktschutz.de).
Wer den Betrag nicht bezahlen wolle, müsse damit rechnen, dass dieser eingeklagt wird, so der Insolvenzverwalter. Der DFMS-Geschäftsführer: ?Vielmehr sollten sie ein solches Schreiben des Insolvenzverwalters endgültig zum Anlass nehmen, um professionellen Rat einzuholen.? Nicht nur in Bezug auf ein Vorgehen gegen Rückforderungen, auch hinsichtlich der Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist dies ratsam. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten Betroffenen daher eine kostenlose Erstbewertung.
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Datum: 16.11.2016 - 14:21 Uhr
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