Handy verloren: Darauf sollten Sie achten!
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Nach dem Kauf des Smartphones die IMEI-Nummer notieren
Damit kein Fremder in einem unbeobachteten Moment SMS lesen, Telefonnummern einsehen oder teure Telefonate führen kann, lässt sich bei vielen Endgeräten ein Zugriffscode aktivieren. Dieser muss eingegeben werden, sobald die Tastensperre aktiv ist - allerdings nicht bei der Annahme von Anrufen oder beim Absetzen eines Notrufs. "Nachteil ist hierbei, dass ehrliche Finder durch die Sperre keine Telefonbucheinträge wie "Zu Hause" anrufen können, um bekannt zu geben, dass das Handy gefunden wurde", so Neuhetzki. Außerdem lässt sich ein zusätzlicher Zugriffscode einstellen, welcher für neue SIM-Karten gilt. Wurde also das Smartphone gestohlen und die Nutzer haben die SIM-Karte sperren lassen, muss der Dieb eine neue Karte einsetzen. Damit diese aber genutzt werden kann, muss die PIN eingegeben werden. Auch gibt es Systeme, bei denen die automatische Löschung aller Daten erfolgt, wenn der Zugriffscode mehrmals hintereinander falsch eingegeben wurde. "Zudem sollten die Verbraucher regelmäßige Backups von ihren Handys anlegen. Hierdurch gehen bei Verlust des Handys keine wichtigen Daten wie Telefonbucheinträge verloren", rät Neuhetzki.
Ist das Handy tatsächlich verloren gegangen oder wurde gestohlen, sollten die Verbraucher schnell handeln, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Zunächst muss die Service-Hotline des Anbieters angerufen und die SIM-Karte gesperrt werden. So wird zumindest vermieden, dass jemand auf dem eigenen Vertragskonto zusätzliche Kosten verursacht. Die Sperrung ist bei den Service-Hotlines jederzeit möglich. "Allerdings sollten die Nutzer noch vor der Sperrung der SIM-Karte versuchen, das eigene Handy anzurufen, um gegebenenfalls einen Finder zu erreichen", sagt Neuhetzki. Außerdem gibt es Apps, mit denen sich ein gestohlenes Handy orten lässt, sofern es eingeschaltet ist und nicht zurückgesetzt wurde.
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teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, Oktober 2016).
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Datum: 21.11.2016 - 13:48 Uhr
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