S&K: Vorsicht vor voreiligen Rückzahlungen an Insolvenzverwalter

S&K: Vorsicht vor voreiligen Rückzahlungen an Insolvenzverwalter

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(PresseBox) - Anlegern der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG und S&K Real Estate Value Added Fondgesellschaft mbH & Co. KG drohen weitere Verluste. Der Insolvenzverwalter fordert sie in einem Schreiben zu Rückzahlungen auf. Betroffene sollten zunächst von einer Zahlung absehen und die Forderung auf ihre Legitimität prüfen lassen, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).
Zahlreiche S&K-Anleger staunten nicht schlecht, als sie Anfang November Post vom Insolvenzverwalter in ihren Briefkästen vorfanden. Herrschte doch lange Zeit Funkstille. Der DFMS-Geschäftsführer Hilmar Heinze (www.finanzmarktschutz.de): ?Anstatt endlich positive Neuigkeiten bezüglich ihrer Investitionen zu erhalten, gesellte sich zur Befürchtung des Totalverlustes der nächste Schock. Ausschüttungen in Gesamthöhe von etwa 15 Millionen Euro sollen von ihnen bis zum 28. November zurückgezahlt werden.?
Die Anleger hätten, so der Insolvenzverwalter, keinen Anspruch auf diese gehabt, weil nicht wirklich Gewinne erzielt worden seien. Vielmehr handele es sich um Scheingewinne, Gelder anderer Anleger wären herangezogen worden. Außerdem sei die Rückzahlung auch deshalb notwendig, weil nicht alle Anleger dasselbe ausbezahlt bekommen hätten. Die Rückforderung diene dazu, alle Gläubiger im Insolvenzverfahren gleich zu behandeln.
?Betroffene sollten das Schreiben des Insolvenzverwalters mit Vorsicht genießen und keine übereilten Zahlungen leisten?, so der DFMS-Geschäftsführer. Die Chancen stehen gut, dass die Forderung zumindest teilweise hinfällig ist. Hilmar Heinze: ?So wird sie schon dadurch ad Absurdum geführt, dass der Insolvenzverwalter dazu auffordert, die Zahlungen sogleich wieder als Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.? Zur Abklärung der Sachlage wird deshalb der Rat von Fachleuten empfohlen. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten hierfür eine kostenfreie Erstbewertung an.



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Datum: 21.11.2016 - 14:15 Uhr
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