Pflegestärkungsgesetz kommt – Pflegebedürftige sollten noch in 2016 Antrag stellen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Manche Pflegeheime raten ihren Pflegebedürftigen beispielsweise dazu, sich jetzt schon in höhere Pflegestufen einstufen zu lassen. Doch davon sollte man Abstand nehmen. Die höhere Einstufung bringt zwar dem Pflegeheim mehr Geld, aber der Pflegebedürftige muss gleichzeitig mehr für die benötigten Leistungen bezahlen. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, empfiehlt den Pflegebedürftigen und Angehörigen, sich jetzt genau zu informieren. Bei körperlich beeinträchtigten Heimbewohnern mit der Pflegestufe 1 kann eine bereits vorgesehene Höherstufung noch günstiger sein. Wer noch in diesem Jahr einen Antrag stellt, kann unter Umständen beim neuen Pflegestärkungsgesetz mehrere hundert Euro pro Monat sparen.
„Der Grund für die Umstellung auf das Pflegestärkungsgesetz ist die Einstufung von Demenzkranken. Künftig wird die Hilfe nicht mehr in Minuten und Stunden gemessen, sondern daran, wie der Pflegebedürftige seinen Alltag selbst bewältigen kann und wieviel Hilfe er tatsächlich benötigt“, erklärt Jürgen Buck.
Betroffene, Angehörige und andere Interessierte finden kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema „Pflegestärkungsgesetz“ unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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Datum: 22.11.2016 - 12:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1427469
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Recht und Verbraucher
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.11.2016
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