Ärzte lassen Frau mit Fehlgeburt an Blutvergiftung sterben, aus "Gewissensgründen".
ID: 1428002
Valentina Milluzzo am 16. Oktober 2016. Sie war im fünften Monat
schwanger und wegen einer Fehlgeburt seit zwei Wochen im Krankenhaus
in ihrer Heimat Sizilien gelegen. Dort verstarb sie an einer
Blutvergiftung vor den Augen der Ärzte, die untätig blieben. "Aus
Gewissensgründen" verweigerten sie der Frau die medizinisch
notwendige Beendigung der Schwangerschaft weil beim Fötus noch ein
Herzschlag wahrnehmbar war - obwohl der Fötus keinerlei
Überlebenschance mehr hatte. "Meine Tochter schrie vor Schmerzen und
der Arzt sagte, er könne nichts tun", sagt Valentinas Vater im
Interview. http://www.ots.at/redirect/conscientious-objection1
https://www.youtube.com/watch?v=BbNn42D0leo
Zwtl.: Mittelalterliche Zustände
Das italienische Gesetz erlaubt zwar ähnlich wie in Österreich und
Deutschland die Abtreibung. Gleichzeitig wird den Ärzten aber
freigestellt, diese aus "Gewissensgründen" abzulehnen, was rd. 70%
aller Gynäkologen auch tun. Dazu kommt, dass in Italien die
allermeisten Geburtskliniken unter katholischem Einfluss stehen. In
manchen Regionen Italiens beziehen sich daher sämtliche Ärzte auf den
"Gewissensparagraph": "Umstände ähnlich jenen, die zum Tod von
Valentina Milluzzo geführt haben, wiederholen sich fast täglich vor
unseren Augen", sagt die italienische Gynäkologin Dr. Lisa Canitano.
"Viele schwangere Frauen riskieren ihr Leben, wenn in der
Schwangerschaft eine Komplikation auftritt. Aufgrund des "religiösen
Gewissens" der Ärzte konzentrieren sich diese ausschließlich auf den
Fötus. - Das kann Frauen das Leben kosten."
Zwtl.: Kein Einzelfall
Doch nicht nur in Italien ist dieser katholische Fundamentalismus
verbreitet. Im Jahr 2012 starb in Irland Savita Halappanavar in der
17. Schwangerschaftswoche ebenfalls an einer Blutvergiftung, weil der
Herzschlag beim sterbenden Fötus noch hörbar war. Auch damals machte
die behandelnde Ärztin ihr "religiöses Gewissen" geltend und stellte
dieses über das Lebensrecht der Frau. Sie wurde dafür nie
strafrechtlich belangt. "Damals dachten wir alle, es handle sich um
einen tragischen Einzelfall aus einem Land in welchem die Abtreibung
verboten ist", sagt der österreichische Gynäkologie DDr.Christian
Fiala." Aber anlässlich des Todes von Valentina Milluzzo müssen wir
zur Kenntnis nehmen, dass solche Fälle auch Ländern vorkommen, in
denen die Abtreibung legal ist. Wir kennen weitere Fälle aus ganz
Europa, in denen Frauen nur knapp überlebt haben. Das sind
mittelalterliche Zustände, wenn die Gesundheit und das Leben von
Frauen der katholischen Doktrin untergeordnet werden." "Religion darf
in der Gynäkologie keinen Platz haben", fordert er weiter. Fiala ist
Vorstandsmitglied der Berufsvereinigung FIAPAC (fiapac.org), Leiter
des Gynmed Ambulatorium in Wien und Salzburg und hat an der
Pressekonferenz am 22.11.16 zum Tod von Valentina Milluzzo in Rom
teilgenommen.
BBC-Artikel: http://www.bbc.com/news/world-europe-37713211 Weitere
Infos unter: www.conscientious-objection.info/valentina-italy/
Rückfragehinweis:
PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/2842/aom
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Datum: 23.11.2016 - 10:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Katholischer Fundamentalismus in Italien Rom/Wien
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
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