Südwest Presse: Kommentar: Schutzstatus syrischer Flüchtlinge
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Oberverwaltungsgericht Schleswig hat im Falle syrischer Asylbewerber
die Entscheidungspraxis des Bamf bestätigt - und sich damit
überraschend gegen die vorherrschende Meinung in vielen unteren
Verwaltungsgerichten gestellt. Ein anderes Urteil wäre für den
Innenminister und sein Asylpaket II eine gehörige Klatsche gewesen.
Denn die damit einhergehende Aussetzung des Familiennachzugs hat ja
erst dazu geführt, dass nun auch Syrer vermehrt nur noch "subsidiären
Schutz" in Deutschland erhalten und nicht mehr als Flüchtlinge nach
der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden - auch wenn das
Bamf diesen offensichtlichen Zusammenhang bis heute bestreitet. Von
außen betrachtet klingt das nach Rosinenpickerei. Denn egal, welchen
Status ein Syrer erhält: Zu 98 Prozent kann er erst einmal bleiben
Arbeitserlaubnis inklusive - und ist damit in Sicherheit. Für
Betroffene macht es aber einen Unterschied, ob nahe Verwandte
nachkommen können und ob sie zunächst nur für ein Jahr oder gleich
für drei Jahre anerkannt sind - auch bei der Integration. Unklar
bleibt, auf welcher Grundlage die Richter in Schleswig die Lage in
Syrien eingeschätzt haben. Lässt sich überhaupt vorhersagen, wie das
Assad-Regime mit Rückkehrern umgehen würde, die im westlichen Ausland
Asyl beantragt und damit eine Art "Regimeflucht" begangen haben? Eine
Wahrscheinlichkeit der Verfolgung ist jedenfalls vorhanden. Und es
ist unmöglich, diese Wahrscheinlichkeit vor deutschen Gerichten und
in Asylverfahren in Prozenten festzumachen. Hierzu wäre ein klärendes
Wort des Bundesverwaltungsgerichts wünschenswert.
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Ulrike Sosalla
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Datum: 23.11.2016 - 19:49 Uhr
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