Mietpreisbremse ohne erhoffte Wirkung - wie könnten die Probleme gelöst werden? (Serie - Teil 3)
ID: 1429016
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Keine Ausnahme bei umfassender Modernisierung
Die Fälle der umfassenden Modernisierung sollten nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Der Zweck, die Wohnungen auf einem modernen Stand zu erhalten, lässt sich auch mit der bloßen Umlage von gesetzlich anerkannten Modernisierungen auf die Miete erreichen (entsprechend einer Modernisierungsmieterhöhung). Damit ließen sich unnötige Luxusmodernisierungen vermeiden.
Vermieter sollten Miete des Vormieters dokumentieren müssen
Damit Mieter überprüfen können, ob sich der Vermieter überhaupt an die Mietpreisbremse gehalten hat, sollte dieser dazu verpflichtet sein, die Miete des Vormieters im Mietvertrag zu dokumentieren und außerdem etwaige Ausnahmen von der Mietpreisbremse zu berechnen.
Sanktionen für Verstöße von Vermietern regeln
Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse sollte sich wirtschaftlich für Vermieter nicht mehr rechnen dürfen. Deshalb müssen für Verstöße - zum einen gegen die Mietpreisbremse an sich, zum anderen auch gegen die vorgeschlagene Dokumentationspflicht - empfindliche Sanktionen angedroht werden.
Wie können Mieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorgehen (Stand Oktober 2016)?
Aufforderung zur Auskunft und Rüge
Zunächst sollte der Vermieter zur umfassenden Auskunft über die frühere Miete und die aus seiner Sicht vorzunehmende Einordnung in den Mietspiegel und die hierfür erforderlichen Daten sowie über die aus seiner Sicht bei der Preisbildung zu berücksichtigenden Ausnahmen (Modernisierungskosten usw.) aufgefordert werden. Dafür ist ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Zudem sollten Mieter erklären, ab sofort sämtliche Mieten nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu zahlen. Auch eine ausdrückliche "Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse" sollte man erklären. Wenn der Vermieter keine Auskunft geben will, müssen Mieter auf die Auskunftserteilung klagen.
Zulässige Miete berechnen und gegebenenfalls klagen
Erteilt der Vermieter die Auskunft, muss diese überprüft werden. Stellen sich Verstöße gegen die Mietpreisbremse heraus, sollte im Klagewege zum einen die Rückforderung der überzahlten Beiträge (seit der Rüge) und zum anderen die Feststellung begehrt werden, dass die Miete nur in der zulässigen Höhe geschuldet wird.
27.10.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter www.fernsehanwalt.com
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
mietpreisbremse
mieter
vermieter
wohnung
miete
h-he
auskunft
r-ge
sanktionen
verst-e
fachanwalt
mietrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 25.11.2016 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1429016
Anzahl Zeichen: 3375
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 564 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mietpreisbremse ohne erhoffte Wirkung - wie könnten die Probleme gelöst werden? (Serie - Teil 3)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
Erbrecht bei Trennung und Scheidung ...
Eine gescheiterte Ehe hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht. Der gesetzliche Erbanspruch des überlebenden Ehegatten erlischt schon, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart füh
EuGH: Leiharbeit durch Mitglieder einer Schwesternschaft ...
Auch die Mitglieder einer Schwesternschaft können unter die Regelungen zur Leiharbeit fallen. Das hat der EuGH mit Urteil vom 17. November 2016 entschieden (Az.: C-216/15). GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Le
Direktkandidat AfD Bayern: Peter Felser ist Bundestagskandidat ...
KEMPTEN. Der Unternehmer Peter Felser ist von der Mitgliederversammlung des AfD-Kreisverbands Oberallgäu Kempten Lindau zum Bundestags-Direktkandidaten gewählt worden. Er erhielt 90 Prozent der Stimmen. Es gab keine Gegenkandidaten. Der 47-Jährige ist auch Vorsitzender des rund 100 Mitglieder sta
Strom wird für Privatkunden 2017 deutlich teurer. 226 Versorger erhöhen die Preise. ...
Und für 7 Millionen Haushalte geht der Strompreis zum Jahresanfang spürbar nach oben. Zwischen 200 und 250 Versorger haben bis zum Stichtag Erhöhungen bei den Vergleichsportalen gemeldet. Die Versorger heben die Preise im bundesweiten Durchschnitt um 3,5 % an. Dieser Preisanstieg bedeutet für




