Als ausländischer Selbständiger eine Niederlassungserlaubnis erhalten
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Ausländische Selbständige, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können eine dauerhafte und räumlich unbeschränkte Niederlassungserlaubnis beantragen.

(firmenpresse) - Damit dieser Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Zunächst einmal muss sich der Businessplan als erfolgreich erwiesen haben: Das Unternehmen muss so rentabel sein, dass der Antragsteller sowie auch seine Familie von den Einkünften leben können. Zu beachten ist hier, dass Einkünfte von Familienangehörigen oder Gewinne aus Kapital-Vermögen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Auch die Zeitspanne, die seit Erhalt der Aufenthaltserlaubnis verstrichen ist, spielt eine Rolle. Sofern die Genehmigung nach Absatz 1 oder 2a des § 21 AufenthG erteilt wurde, der Antragsteller also entweder unternehmerisch tätig ist oder als Akademiker bestimmte Voraussetzungen erfüllt, müssen bis zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis drei Jahre vergangen sein. Freiberufler hingegen müssen fünf Jahre warten.
Ein weiteres Kriterium ist, dass eine ausreichende Krankenversicherung vorliegt und dass fürs Alter vorgesorgt wurde. Gesetzliche Krankenversicherungen werden grundsätzlich als ausreichend angesehen, während Privatversicherte im Rahmen der Antragstellung Details zu Versicherungsumfang und -leistungen darlegen müssen. In punkto Altersvorsorge kann wahlweise eine Lebensversicherung vorgelegt oder Einblick in die aktuellen Vermögensverhältnisse gewährt werden.
Dass der Antragsteller über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und sich keiner Straftaten schuldig gemacht hat, wird ebenfalls vorausgesetzt. Wenn alle genannten Kriterien erfüllt sind, bestehen gute Chancen auf eine Niederlassungserlaubnis. Zusammen mit dem formellen Antrag werden von der zuständigen Ausländerbehörde für gewöhnlich noch die folgenden Unterlagen verlangt:
Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
Biometrisches Lichtbild
Nachweis/Aufschlüsselung der erzielten Einnahmen
Bescheinigung über gezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder gleichwertige private Leistunge)
Mietvertrag zum Nachweis des (Haupt-)Wohnsitzes
Zertifikat über einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs
Auf die Antragstellung folgt, sofern dem Antrag stattgegeben wird, die Zusendung eines Gebührenbescheids. Sollten seitens der Behörde noch Fragen offen sein, erhält man stattdessen eine Einladung zu einem Termin.
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Datum: 25.11.2016 - 20:00 Uhr
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