Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherung wegen Beitragserhöhung
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Siegfried Karle, Präsident der GVI, weist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung hin. Bedingung für das Sonderkündigungsrecht ist, dass sich der Beitrag der Kfz-Versicherung ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadensfalles erhöht hat. Somit haben betroffene Autofahrer noch einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung Zeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.
Eine Beitragserhöhung ist manchmal auf der Beitragsmitteilung der Kfz-Versicherung nicht sofort erkennbar, weil sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der SF-Staffel, also Schadensfreiheitsrabattstaffel, versteckt. Bei Änderungen der Typ- und Regionalklassen kann es ebenfalls zur einer Beitragserhöhung kommen. Auch in diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht, informiert der Experte. Daher empfiehlt Siegfried Karle eine genaue Kontrolle der Beitragsrechnung.
Auch bei einem Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung sollte generell vor einer Kündigung der Kfz-Versicherung der Versicherungsschutz im Einzelnen genau geprüft werden. Es bestehen Unterschiede, die im Schadensfall teuer sein können. Beispielsweise zählt der Versicherungsexperte, die Wildschadenklausel und die Regelungen von Marderbissen auf. Aber auch Rabatte, die durch die Bindung an eine bestimmte Werkstatt gewährt werden, können sich im Schadensfall unangenehm auswirken.
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Datum: 01.12.2016 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1431385
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Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.12.2016
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