Schummer: Experimente bei Leistungen der Eingliederungshilfe darf es nicht geben

Schummer: Experimente bei Leistungen der Eingliederungshilfe darf es nicht geben

ID: 1431484
(ots) - Bundestag verabschiedet Bundesteilhabegesetz

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur
Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderungen verabschiedet. Dazu erklärt der Beauftragte für
Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Uwe Schummer:

"Das Bundesteilhabegesetz wird die Lebensumstände vieler Menschen
mit Behinderungen verbessern und ihnen mehr Selbstbestimmung
ermöglichen. Es sieht unter anderem den Aufbau eines Netzwerks
unabhängiger Beratungsstellen, flexiblere Angebote auf dem ersten
Arbeitsmarkt, höhere Einkommens- und Vermögensfreigrenzen sowie neue
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Weiterbildung vor. Aus Sicht
der Unionsfraktion ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt auf dem
Weg zu mehr Inklusion und zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Die Fachverbände haben in den vergangenen Monaten das
Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleitet und gezeigt, wo
Veränderungen nötig sind. Die vielen kritischen Hinweise hat die
Koalition aufgegriffen und zahlreiche Änderungen am ursprünglichen
Entwurf vorgenommen.

So hat sich die CDU/CSU-Fraktion dafür eingesetzt, dass es beim
Zugang zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen keine
Experimente geben darf. Die von den Verbänden scharf kritisierte
Regelung, wonach ein Betroffener nur dann Anspruch auf Unterstützung
hat, wenn er in fünf von neun Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen
ist, haben wir aus dem Gesetz herausgenommen. Nun muss zunächst
wissenschaftlich geprüft und praktisch erprobt werden, anhand welcher
Kriterien man sicherstellen kann, dass niemand von Leistungen der
Eingliederungshilfe ausgeschlossen wird. Gleichzeitig darf es zu
keinen massiven Ausweitungen von Leistungen kommen, bevor diese


Prüfung abgeschlossen ist.

Wichtig war der Union auch, dass die 300.000 Beschäftigten in
Behindertenwerkstätten stärker von der Reform profitieren. Daher
wurde vereinbart, das Arbeitsförderungsgeld, welches einen Teil des
Gehalts der Beschäftigten ausmacht, auf 52 Euro zu verdoppeln. Auch
der Vermögensfreibetrag für Menschen mit Behinderung, die auf
Grundsicherung angewiesen sind, wird von 2.600 auf 5.000 Euro
angehoben.

Künftig wird der Bund über 800 Millionen Euro in die
Eingliederungshilfe investieren. Jetzt sind die Länder am Zug. Sie
müssen dem Gesetz am 16. Dezember im Bundesrat zustimmen."



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Datum: 01.12.2016 - 12:21 Uhr
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